der Krankenversicherte war in 2013 von der Zuzahlung befreit.
Der Versicherte hatte enorm viele Fahrten zu Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern. Kann er diese Fahrten gegenüber seiner KK geltend machen? Wenn ja, wird „nur“ die einfache Strecke bezahlt oder der Hin- und Rückweg? Mit welcher Pauschale wird jeder gefahrene km abgerechnet?
Auf welche Gesetzesgrundlagen kann sich der Versicherte berufen?
Hallo,
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht übernommen, da spielt die Härtefallregelung primär keine Rolle. Nur bei Pflegestufe 2 und/oder Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk AG, B oder H, werden auch auf Antrag die Fahrkosten zur nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit im Rahmen der ambulanten Behandlung übernommen.
Gruss
Czauderna
So generell kann man das nicht beantworten.
Generell nein, aber in manchen Fällen übernimmt sie schon Fahrtkosten.
Typisch bei Fahrten zur ambulanten Strahlentherapie.
Man muss es vorher mit Kasse abklären.