Hallo zusammen:
Ich beabsichtige den Abschluss eines zeitlich auf 10 Jahre befristeten Mietvertrages für ein Haus. Hintergrund ist der, dass der Vermieter 91 Jahre alt ist und ich nicht riskieren möchte, nach dessen Ableben womöglich schon nach kurzer Zeit wieder ausziehen zu müssen.
Meine Frage daher: Gilt der Mietvertrag, also auch die Befristung, uneingeschränkt für die Erben des Vermieters und ich bin bis zum Ablauf vor Kündigung geschützt?
Für enstprechende Auskünfte wäre ich dankbar.
Beste Grüße,
Anke