Hallo Martin Schultz,
die Frage der Reisekostenübernahme ist eine Frage, ob der Rechtsstreit im In- oder im Ausland stattfindet.
Meines Wissens übernimmt kein RS-Versicherer die Reisekosten im Inland - unabhängig davon, ob der Versicherte Kläger oder Beklagter ist.
Und im Ausland nur dann, wenn der Versicherungsnehmer als Beschuldigter auf Veranlassung des Gerichts zu erscheinen hat und ihm anderenfalls Nachteile drohen.
Häufig/Meist übernehmen die Versicherer aber auch im Inland ab einer Entfernung von x Kilometer (mir ist nur eine Grenze von 100 bekannt, aber es könnte auch andere Regelungen geben) die Kosten für einen zusätzlichen Anwalt, der lediglich den Verkehr mit dem Prozessbevollmächtigten regelt.
Noch ein Hinweis: Ob man den Prozess gewinnt oder verliert, ist in den allermeisten Fällen für die Frage der Kostenübernahme nur bedingt wichtig. Aber: es gibt Ausnahmen (s. Thematik rund um Strafverfahren (Stichwort: OWis, Vergehen, Verbrechen))!
Viele Grüße
Loroth