übernommene Toilette - Kosten

Hallo liebe Experten!

Angenommen ein neuer Mieter hat lt. Vertrag die Toilette des Vormieters übernommen (dieser hatte vor einigen Jahren auf eigene Kosten eine neue eingebaut). Der neue Mieter hat nun den Spülmechanismus erneuert.
Jetzt wurde der neue Mieter in Abwesenheit darüber informiert, dass es in der Wohnung drunter durch die Decke tropft (Wohnung steht leer, war gerade Wohnungsbesichtigung). Angeblich sei das von der Toilette und man müsse jetzt sofort den Notdienst rufen etc - Mieter konnte das abwenden und schickt gleich jemanden mit Schlüssel vorbei. Der wischte eine Pfütze auf (nicht zu groß) und drehte den Wasserzulauf zu. Die Pfütze ist aber eigentlich vom Einbau des neuen Spülmechanismus entstanden und war nicht sonderlich groß. Jetzt ruht das ganze erstmal, die Wasserzufuhr der Toilette ist noch abgestellt.
Meine Frage ist:
Anscheinend gibt es ja ein Problem mit der Toilette. Die lt. Vertrag dem Mieter gehört - also muß der die Kosten tragen. Das ist soweit klar. Aber kann er evtl. verlangen, dass eine Toilette vom Vermieter eingebaut wird? Denn eine Toilette ist doch eigentlich Grundausstattung einer Mietwohnung, oder? Oder muß er jetzt wirklich all diese Kosten selber tragen?
Wenn es bei einer kleinen Pfütze im Bad schon in der Wohnung darunter von der Decke tropft - ist das dann auch Problem des Mieters? Denn dann hat man ja wegen jeder kleinen Pfütze schon Probleme…

Ich freu mich auf Eure Antworten.

Danke und Gruß,

M.

Es gilt das Ursacheprinzip es haftet , wer den Schaden ursächlich herbeiführte.

Ein Klo gehört zur Mindestausstattung und kann nachgefordert werden, dies ändert am Schaden und Verursachung nichts. 2 Paar Schuhe.

Wolfgang

Hallo!
Ich weiß, dass ich am Schaden nichts mehr ändern kann. Aber um zukünftige Schäden zu vermeiden, wollte ich einfach wissen, ob ich eine neue Toilette verlangen kann.
Das geht also so einfach und ich müßte einfach das andere entfernen?

Gruß,
M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ganz so einfach ist das nicht.

ÜBERNOMMEN bedeutet mit allen damaligen Vereinbarungen bzw. allen aus den übernommenen Veränderungen resultieren Pflichten übernommen.
Wenn der Mieter z.B. SEINE (bzw. seine vom Vormieter übernommenen) Einbauten entfernt, muss er den URSPRÜNGLICHEN Zustand wiederherstellen.

Es wäre gut möglich (bzw. eher der Normalfall) dass zwecks Einbau der übernommenen Toilette eine ursprünglich vorhandene vermietereigene Toilette entfernt wurde -> die wäre dann ggfs. wiederherzustellen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Ich weiß, dass ich am Schaden nichts mehr ändern kann. Aber um
zukünftige Schäden zu vermeiden, wollte ich einfach wissen, ob
ich eine neue Toilette verlangen kann.

Ja wenn die andere kaputt ist, ohne Verschulden des Mieters,
sonst zahlt der Mieter wenn er das Teil kaputt gemacht hat.
Wolfgang.

Das geht also so einfach und ich müßte einfach das andere
entfernen?

Gruß,
M.

Es gilt das Ursacheprinzip es haftet , wer den Schaden
ursächlich herbeiführte.

Ein Klo gehört zur Mindestausstattung und kann nachgefordert
werden, dies ändert am Schaden und Verursachung nichts. 2
Paar Schuhe.

Wolfgang

Hallo!

Ja wenn die andere kaputt ist, ohne Verschulden des Mieters,
sonst zahlt der Mieter wenn er das Teil kaputt gemacht hat.
Wolfgang.

Ähm - woran kann man das dann festmachen, ob der Mieter die kaputtgemacht hat oder nicht?

Danke und Gruß,

M.

Das geht also so einfach und ich müßte einfach das andere
entfernen?

Gruß,
M.

Es gilt das Ursacheprinzip es haftet , wer den Schaden
ursächlich herbeiführte.

Ein Klo gehört zur Mindestausstattung und kann nachgefordert
werden, dies ändert am Schaden und Verursachung nichts. 2
Paar Schuhe.

Wolfgang