Hallo zusammen,
mal eine Frage zum Thema Mietvertrag und Pflichten beim Auszug.
Mal angenommen der Mietvertrag wurde ursprünglich am 02.02.1998 ausgestellt und am 08.04.2002 vom Bruder und dessen damaliger Freundin der ursprünglichen Mieterin übernommen.
Im Ursprungsvertrag standen folgende Punkte für den Auszug:
- Bei Auszug sind die an den Decken und Wänden befindlichen Tapeten abzunehmen und tapezierfähig zu übernehmen.
- Putzschäden und Dübellöcher sind zu entfernen
- Türen sind zu streichen
- Timmertüren-Zargen, Fußboden müssen nicht gestrichen bzw. geschliffen werden.
Im Nachtrag der Mietvertragsübernahme steht, dass die Rechten und Pflichten des Ursprungsvertrages mit allen Rechten und Pflichten ab dem 01.07.2003 auf die neuen Mieter übergehen.
Nun wurde allerdings durch einen Bekannten mitgeteilt (dessen Eltern selber Vermieter sind!), dass man nunmehr laut einem neuen Gesetz nur noch besenrein übergeben muss und nichts von all dem oben genannten Forderungen mehr machen muss.
Wie ist nun die rechtliche Lage? Was muss definitiv gemacht werden?
Kann der Vermieter verlangen, dass die Türen neu gestrichen werden obwohl diese erst letztes Jahr gestrichen wurden?
Was muss sonst noch getan werden? (Eventuell Heizungen oder so streichen?)
Da der Verwalter und der Vermieter nicht gerade nette Menschen sind, wäre es auch möglich:
- im letztes Monat der Mietdauer nur die Nebenkosten (ohne Kaltmiete)zu überweisen damit man wenigstens etwas der Kaution quasi „zurück“ erhält? Der Verwalter wird definitiv irgend etwas suchen und sich nach 8 Jahren Mietdauer weigern die Kaution zurück zu erstatten. Hier wäre noch zu sagen, dass IMMER die Mietzahlungen pünktlich überwiesen wurden. Es bestehen definitiv keine Rückstände beim Vermieter!
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Bei der Rechtschutzversicherung wurde bereits nachgefragt… Diese will allerdings im Vorfeld nicht helfen. Erst sobald ein Streitfall eintritt. Jedoch sollen solche Fälle eben durch diese Anfrage vermieden werden…
Vielen Dank und Gruß
Mimmimaus