Übernommener Mietvertrag vom 08.04.2003

Hallo zusammen,
mal eine Frage zum Thema Mietvertrag und Pflichten beim Auszug.

Mal angenommen der Mietvertrag wurde ursprünglich am 02.02.1998 ausgestellt und am 08.04.2002 vom Bruder und dessen damaliger Freundin der ursprünglichen Mieterin übernommen.

Im Ursprungsvertrag standen folgende Punkte für den Auszug:

  • Bei Auszug sind die an den Decken und Wänden befindlichen Tapeten abzunehmen und tapezierfähig zu übernehmen.
  • Putzschäden und Dübellöcher sind zu entfernen
  • Türen sind zu streichen
  • Timmertüren-Zargen, Fußboden müssen nicht gestrichen bzw. geschliffen werden.
    Im Nachtrag der Mietvertragsübernahme steht, dass die Rechten und Pflichten des Ursprungsvertrages mit allen Rechten und Pflichten ab dem 01.07.2003 auf die neuen Mieter übergehen.

Nun wurde allerdings durch einen Bekannten mitgeteilt (dessen Eltern selber Vermieter sind!), dass man nunmehr laut einem neuen Gesetz nur noch besenrein übergeben muss und nichts von all dem oben genannten Forderungen mehr machen muss.

Wie ist nun die rechtliche Lage? Was muss definitiv gemacht werden?

Kann der Vermieter verlangen, dass die Türen neu gestrichen werden obwohl diese erst letztes Jahr gestrichen wurden?

Was muss sonst noch getan werden? (Eventuell Heizungen oder so streichen?)

Da der Verwalter und der Vermieter nicht gerade nette Menschen sind, wäre es auch möglich:

  • im letztes Monat der Mietdauer nur die Nebenkosten (ohne Kaltmiete)zu überweisen damit man wenigstens etwas der Kaution quasi „zurück“ erhält? Der Verwalter wird definitiv irgend etwas suchen und sich nach 8 Jahren Mietdauer weigern die Kaution zurück zu erstatten. Hier wäre noch zu sagen, dass IMMER die Mietzahlungen pünktlich überwiesen wurden. Es bestehen definitiv keine Rückstände beim Vermieter!

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Bei der Rechtschutzversicherung wurde bereits nachgefragt… Diese will allerdings im Vorfeld nicht helfen. Erst sobald ein Streitfall eintritt. Jedoch sollen solche Fälle eben durch diese Anfrage vermieden werden…

Vielen Dank und Gruß
Mimmimaus

Hallo,

das kommt, wie so oft, darauf an. Der angegebene Auszug aus dem Mietvertrag ist nicht ausreichend um die Frage tatsächlich zu beantworten.

Tatsache ist aber, das es kein Pauschalrecht gibt, nachdem die Mieter heutzutage nur noch besenrein übergeben müssen. Das ist genauso unrichtig wie die Mär, dass man bloß 3 Nachmieter stellen muss und dann lustig und fidel auszieht, weil man seine Pflicht getan hat.

Es stimmt, dass frühere Verträge oft sogenannte starre Fristen für die auf den Mieter übertragene Pflicht zu Schönheitsreparaturen beinhaltet. Heute muss genau das berücksichtigt werden, was hier angenommen wurde, nämlich z.B. das Türen erst vor einem Jahr gestrichen wurden u.ä. Das kommt aber eben auf die genaue Formulierung der Klausel an.

Aber bitte nicht auf solche Pauschalaussagen mit durchgedrückter Brust auf einem Recht bestehen, dass es de facto so nicht gibt. Die Rechte des Mieters sind gestärkt worden, ja, aber die Pflichten sind nicht abgeschafft worden.

Des Weiteren: Nur weil Verwalter und VM nicht nett sind, kann man nicht die Kaution „abwohnen“. Diese ist zwar u.a. auch für Mietausfälle da, aber vor allen Dinge der Schutz des VM gegen Sachschäden an seinem Mietobjekt.

Ohne Einverständnis des VM sollte man sich nicht auf dieses schmale Brett begeben.

Der VM „darf“ die Kaution sowieso erst einmal 6 Monate einbehalten, um Schäden aus evtl. versteckten Mängeln abzudecken. Danach darf er zumindest einen Teil einbehalten für evtl. noch kommende Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen. Max. kann ein Teil der Kaution noch bis zu 12 Monate nach Abrechnungszeitraum (per heute wäre das meist der 31.12.2012) einbehalten werden.

Erst einmal versuchen sich gütlich zu einigen. Sich lieber genau informieren (selbst wenn es kostenpflichtig ist), als hinterher doppelt „Strafe“ zahlen, weil man unbewusst rechtswidrig gehandelt hat.

Nochmal genau die Formulierungen des Vertrages prüfen, handelt es sich um eine Klausel mit starren Fristen? Genauen Wortlaut des fiktiven Falles hier noch einmal posten, dann kann man auch besser antworten.

Gruß
Nita