überprüfung bei neuen ereignissen

Hallo.2008 wurde mir das sorgerecht entzogen nach §1666a.
Mein freund hat dann 2009Arbeit gefunden im anderen landkreis,unterdessen 2009 wurde ich nochmal schwanger dann umgezogen vor fünf monaten.Es heißt ja,das die zuständigkeit wechselt bei wohnortwechsel aber das hiessige Amt erst zuständig wird bei neuen ereignissen und fordern dann die akte des damaligen amtes,ansonsten bliebe die Akte im alten Wohnort und aber wenn noch ein prozess anstehend wär im damaligen wohnort u man umzieht dann käme die akte nach zum neuen wohnort.und dann heisst es mal,das es eine neue überprüfung gibt bei wohnortwechsel eines paar das sorgerechte weg hat und erneut ein baby erwarten und das neue amt nicht sofort nach der akte geht.wie muss man sich die überprüfung vorstellen?und stimmt das wie beschrieben ist ,wie ich gehört habe?

Sorry, muss passen nicht mein Spezialgebiet kenn mich gar nicht aus! Viel Erfolg weiterhin!