Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Erkrankung im Arbeitsverhältnis.
Man stelle sich vor:
Person A ist Angestellter bei einem großen deutschen Unternehmen.
Nun erkrankt die Person, geht zum Arzt, dieser schreibt die Person vorerst für 2 Tage Krank, allerdings soll diese Person nach den 2 Tagen erneut zum Arzt kommen, sollten die Beschwerden nicht besser werden.
Nach 2 Tagen geht die Person erneut zum Artz, welcher eine erneute Arbeitsunfähikeitsbescheingung bis zum Ende der Woche ausstellt.
Am darauf folgenden Montag hätte Person A den ersten Arbeitstag nach der Krankenzeit, bekommt aber vom Abeitgeber gesagt, das auf diesen Tag der fexible freie Tag (5 Tage Woche, freier Tag nach Dienstplan) fällt und Person A somit an diesem Montag frei hat.
Nun bekommt die Person A aber ein paar Tage zuvor ein Schreiben der Krankenkasse, in dem steht, dass der Arbeitgeber die Krankenkasse um deine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit bittet.
Der dort festgelegt Termin fällt genau auf diesen Montag.
Nun stellen sich folgende Fragen:
1.) Darf der Arbeitgeber überhaupt ohne weitere Angabe von Gründen eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit fordern?
2.) Wenn dies einfach so möglich ist, darf der Termin dann auf den freien Tag der Person A fallen oder muss der Termin wärend der Arbeitszeit sein.
3.) Wenn der Termin nach beendigung der Krankenzeit ist, kann der dort behandelnde Arzt überhaupt ein objektives Bild über den Gesundheitszustand des Patienten (Person A)[besonders in Bezug auf die letzte Woche] abgeben, wo die Person ja garnicht mehr krankgeschrieben ist und somit ja auch wieder Gesund sein sollte.
Ich hoffe es ist soweit alles verständlich und würde mich über eine (oder mehrere) schnelle Antworten sehr freuen.
MfG
Muntiman