'Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit'

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Erkrankung im Arbeitsverhältnis.

Man stelle sich vor:

Person A ist Angestellter bei einem großen deutschen Unternehmen.
Nun erkrankt die Person, geht zum Arzt, dieser schreibt die Person vorerst für 2 Tage Krank, allerdings soll diese Person nach den 2 Tagen erneut zum Arzt kommen, sollten die Beschwerden nicht besser werden.
Nach 2 Tagen geht die Person erneut zum Artz, welcher eine erneute Arbeitsunfähikeitsbescheingung bis zum Ende der Woche ausstellt.

Am darauf folgenden Montag hätte Person A den ersten Arbeitstag nach der Krankenzeit, bekommt aber vom Abeitgeber gesagt, das auf diesen Tag der fexible freie Tag (5 Tage Woche, freier Tag nach Dienstplan) fällt und Person A somit an diesem Montag frei hat.

Nun bekommt die Person A aber ein paar Tage zuvor ein Schreiben der Krankenkasse, in dem steht, dass der Arbeitgeber die Krankenkasse um deine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit bittet.
Der dort festgelegt Termin fällt genau auf diesen Montag.

Nun stellen sich folgende Fragen:

1.) Darf der Arbeitgeber überhaupt ohne weitere Angabe von Gründen eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit fordern?
2.) Wenn dies einfach so möglich ist, darf der Termin dann auf den freien Tag der Person A fallen oder muss der Termin wärend der Arbeitszeit sein.
3.) Wenn der Termin nach beendigung der Krankenzeit ist, kann der dort behandelnde Arzt überhaupt ein objektives Bild über den Gesundheitszustand des Patienten (Person A)[besonders in Bezug auf die letzte Woche] abgeben, wo die Person ja garnicht mehr krankgeschrieben ist und somit ja auch wieder Gesund sein sollte.

Ich hoffe es ist soweit alles verständlich und würde mich über eine (oder mehrere) schnelle Antworten sehr freuen.

MfG

Muntiman

Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Erkrankung im Arbeitsverhältnis.

Man stelle sich vor:

Person A ist Angestellter bei einem großen deutschen
Unternehmen.
Nun erkrankt die Person, geht zum Arzt, dieser schreibt die
Person vorerst für 2 Tage Krank, allerdings soll diese Person
nach den 2 Tagen erneut zum Arzt kommen, sollten die
Beschwerden nicht besser werden.
Nach 2 Tagen geht die Person erneut zum Artz, welcher eine
erneute Arbeitsunfähikeitsbescheingung bis zum Ende der Woche
ausstellt.

Am darauf folgenden Montag hätte Person A den ersten
Arbeitstag nach der Krankenzeit, bekommt aber vom Abeitgeber
gesagt, das auf diesen Tag der fexible freie Tag (5 Tage
Woche, freier Tag nach Dienstplan) fällt und Person A somit an
diesem Montag frei hat.

Nun bekommt die Person A aber ein paar Tage zuvor ein
Schreiben der Krankenkasse, in dem steht, dass der Arbeitgeber
die Krankenkasse um deine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit
bittet.
Der dort festgelegt Termin fällt genau auf diesen Montag.

Nun stellen sich folgende Fragen:

1.) Darf der Arbeitgeber überhaupt ohne weitere Angabe von
Gründen eine Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit fordern?

Ja, das darf er - Die Kasse muss diesem Antrag entsprechend nachgehen !

2.) Wenn dies einfach so möglich ist, darf der Termin dann auf
den freien Tag der Person A fallen oder muss der Termin wärend
der Arbeitszeit sein.

Nun, in der Regel erfolgen keine körperlichen Nachuntersuchungen durch den MDK (den muss die Kasse ggf. einschalten) - wenn aber doch, vergibt der MDK die Termine - da ist das in diesem Fall wirklich Zufall das es den an sich arbeitsfreien Tag betrifft.

3.) Wenn der Termin nach beendigung der Krankenzeit ist, kann
der dort behandelnde Arzt überhaupt ein objektives Bild über
den Gesundheitszustand des Patienten (Person A)[besonders in
Bezug auf die letzte Woche] abgeben, wo die Person ja garnicht
mehr krankgeschrieben ist und somit ja auch wieder Gesund sein
sollte.

Richtig, das ist schlichtweg auch für den MDK trotz körperlicher Begutachtung nicht möglich - insofern verstehe ich auch die KAsse nicht - denn eine solche MDK-Untersuchung kostet die Kasse richtig Geld.
Meist gehen auch solche sachen auch aus wie da berühmte „Hornberger Schießen“ - denn grundsätzlich ist an der Tatsachenentscheidung
des die AU. attestierenden Arztes nicht zu zweifeln.

Ich hoffe es ist soweit alles verständlich und würde mich über
eine (oder mehrere) schnelle Antworten sehr freuen.

MfG

Muntiman

Gruß

Czauderna

Hallo,

die Frage ist warum es der Arbeitgeber macht und warum es von der Krankenkasse so einfach genehmigt wird. Aus eigener Erfahrung weiss ich folgendes: Wenn der Arbeitnehmer immer wieder wegen der gleichen Sache, oder auffälligerweise an gleichen Tagen (nach oder vor dem Wochenende) krankgeschrieben ist, dann interessiert es die Krankenkasse in der Tat.

Ein ehemaliger Kollege von mir war zum Beispiel an mehren Wochen im Jahr immer Montags, teilweise auch Dienstags krankgeschrieben. Da mein Chef damals den Eindruck hatte, dass irgendwas am Wochenende passiert, hat er eine Untersuchung bei der Krankenkasse beauftragt. Dabei kam raus, dass der Arbeitnehmer an vielen Wochenenden im Jahr sich massiv dem Alkohol hingegeben hat. Dadurch war er Montags nicht arbeitsfähig, gleichzeitig hat er den Dientag mitgenommen, damit es nicht so auffällt. Krankgeschrieben wer er regelmäßig wegen Magen-Darm-Infekt.

Das Ende vom Lied, mein Chef hat ein Gespräch mit ihm geführt und ihn darauf hingewiesen, dass er in Zukunft erwartet, dass er nicht aufgrund des Alkohols Montags zuhause bleiben muss. Falls wirklich mal ein „Sonderfall“ eintreten sollte, dann soll er anrufen und einen Tag Urlaub nehmen. Der Arbeitnehmer ist eine Zeitlang darauf eingegangen, dann ist er halt mit Restalkohol ins Auto (LKW) gestiegen. Bis er erwischt wurde und sein Führerschein weg war. Am Tag der Neuerteilung wurde er gleich wieder mit Alkohol am Steuer erwischt. Folge Job weg Führerschein weg.

Vielleicht wäre es nicht soweit gekommen, wenn mein Chef, der Arzt meines Kollegen und auch seine Krankenkasse schneller danach gefragt hätten warum er in sagen wir mal ein drittel des Jahres Montags krank war.

Nur ein Beispiel, das nichts mit deiner Frage direkt zu tun hat, aber ich möchte dir damit sagen warum ich denke es mach Sinn. Aber selbstverständlich nicht bei wenigen Krankheitstagen.

Ich hatte damals die nette Aufgabe bei der Krankenkasse um eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu bitten. Und glaub mir, die haben Fragen gestellt warum, weshalb, warum grade heute, ob man einen Verdacht hat, so einfach machen die es einem in der Regel nicht einen Termin zu vereinbaren.

Grüße Ute