Hallo
Darf ein Arbeitgeber ein arbeitnehmer zum Werksarzt schicken, um seine Arbeitsfähigkeit und/oder Schichttauglickeit zu prüfen?
Danke
Gruss
Swooupy
Hallo
Darf ein Arbeitgeber ein arbeitnehmer zum Werksarzt schicken, um seine Arbeitsfähigkeit und/oder Schichttauglickeit zu prüfen?
Danke
Gruss
Swooupy
Hallo,
der Arbeitsmediziner dient der Unfallverhütung, berät den Arbeitgeber, führt aber auch konkrete „Vorsorgeuntersuchungen“ durch, um die Unbedenklichkeit des Einsatzes eines Arbeitnehmers auf einem bestimmten Arbeitsplatz zu prüfen. Einen z.B. unter Medikamenteneinfluss stehenden Staplerfahrer, der obwohl krank und nicht fahrtüchtig sich nicht krankschreiben lässt und zur Arbeit erscheint, muss man als AG natürlich im Interesse der Schadensverhütung bei diesem selbst, den Kollegen und Betriebsmitteln daran hindern können. Man schickt ihn also entweder direkt nach Hause oder - als milderes Mittel - zum Betriebsarzt.
Ist ein AN objektiv arbeitsunfähig, darf der AG z.B. die Annahme des Arbeitsangebots verweigern. Bei Zweifeln wird er auch den Betriebsarzt hinzuziehen können.
Ob der AN die Pflicht hat, sich untersuchen zu lassen, hängt davon ab, ob es sich schon aus gesetzlichen Normen folgende Untersuchungspflichten (im Atomkraftwerk kraft StrahlenschutzVO), aus dem Arbeitsvertrag oder anderen betrieblichen Normen herrührende Untersuchungsrechte des Arbeitgebers handelt oder der AN aus seiner Fürsorgepflicht ggü. dem Betrieb heraus verpflichtet ist, an einer solchen Untersuchung teilzunehmen. Kann man so pauschal nicht beantworten.
In der Praxis kenne ich das so: Arbeits- oder Einsatzfähigkeit des AN steht aufgrund nachvollziehbarer objektiver Umstände in Zweifel, AG ordnet betriebsärztliche Untersuchung an, AN geht nicht hin, AG mahnt ab und setzt AN nicht ein, AN klagt auf Lohn wg. Annahmeverzug und gg. die Abmahnung und der alte, erfahrene Richter fragt dann den AN: „Was haben Sie denn eigentlich für ein Problem, zum Betriebsarzt zu gehen?“
Grüße
EK
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