Überprüfung der Mithaftungsquote nach 3 Jahren?

Mein Mann ist im Dezember 2010 auf einem völlig vereisten Parkplatz eines Supermarktes gestürzt und hat sich erhebliche Verletzungen zugezogen.

In einem außergerichtlichen Verfahren hat unser Anwalt damals für meinen Mann einen Geldbetrag als Entschädigung durchgesetzt.

Nun, nach ca. 3 Jahren, erhalten wir von der Deutschen Rentenversicherung ständig Post mit Fragen, die die Mithaftungsquote (50% ?) betrifft. Weder unser Anwalt noch wir haben noch Unterlagen von diesem Vorfall. Zudem verstehen wir nicht, was die R&V von uns will und um was es geht. Selbst unsere Anrufe wurden so kompliziert bentwortet, dass wir nicht wissen, was die eigentlich von uns wollen.

Kann uns hier ein Experte helfen?

Hallo,

auch wenn der Sachverhalt nicht FAQ konform ist, die Frage ist es ja immer, daher :

Ja ein Experte kann euch helfen! Also ab zum Anwalt.

hth

Weder unser Anwalt noch wir
haben noch Unterlagen von diesem Vorfall.

Das stimmt vermutlich nun überhaupt nicht, mind. der Anwalt muß noch einiges haben.

Krümelchen