Person A erhält einen Anstellungsvertrag (außertariflich).
Die Vergütung wird festgestellt aber es steht nichts über eine regelmäßige Überprüfung z.B jählich.
Hat denn Person A ein Recht auf so eine regelmäßige Überprüfung seiner Vergütung (z.B jährlich) oder muß es unbedingt im Anstellungsvertrag geschrieben sein ?
Und noch eine Frage, eine „Überprüfung der Grundvergütung“ kann doch nur bedeuten, daß sie gleich oder höher wird, oder ? (wenn keine schwerwiegende Fehler etc… gemacht worden sind)
Person A erhält einen Anstellungsvertrag (außertariflich).
Die Vergütung wird festgestellt aber es steht nichts über eine
regelmäßige Überprüfung z.B jählich.
Hat denn Person A ein Recht auf so eine regelmäßige
Überprüfung seiner Vergütung (z.B jährlich) oder muß es
unbedingt im Anstellungsvertrag geschrieben sein ?
Und noch eine Frage, eine „Überprüfung der Grundvergütung“
kann doch nur bedeuten, daß sie gleich oder höher wird, oder ?
(wenn keine schwerwiegende Fehler etc… gemacht worden sind)
Es gibt kein Recht auf eine Gehaltserhöhung, ausser es gilt ein Tarifvertrag oder es ist etwas dazu im Arbeitsvertrag festgelegt.