Überprüfung häusliche Arbeitszimmerkosten

Hallo beisammen,

kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen zu folgender Situation:
Person A hat vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, da dies die Kosten des Arbeitszimmers überprüfen möchte (Person A ist selbstständige Webdesignerin).

Person A denkt nun (nach eingehender Recherche im i-net), dass sie das in den vergangenen Jahren nicht so ganz richtig gemacht. Person A hat nämlich nicht die prozentualen Kosten auf die Fläche gerechnet, sondern einfach eine Pauschale pro Quadratmeter verwendet und zwar 3 EUR pro Quadratmeter für Heizkosten/pro Monat und 1 EUR pro Quadratmeter/Monat für die sonstigen Nebenkosten sowie 25 EUR pauschal für den Stromverbrauch.

Die Heizkosten hören sich vielleicht relativ hoch an, aber das Haus von Person A ist ein altes Gebäude und der Energieverbrauch ist enorm.

Wird das Finanzamt das so anerkenne oder wird Person A deswegen Ärger bekommen? Wenn ja, was für Ärger?
Person A hat schon schlaflose Nächte deswegen …

Es musste auch noch ein Grundriss beiigelegt werden, mit Flächenberechnung. Das wurde von Person A auch getan, jedoch immer ein „circa“ vor die Quadratmeterangaben gesetzt.

Kann da jemand vorbeikommen und wir die Fläche haargenau ausmessen?
Wenn das Finanzamt das jetzt alles so nicht in Ordnung finden, werden da dann auch die vergangenen Jahre im nachhinein bemängelt?
Person A macht das seit 4 Jahren so und hat dies eigentlich immer okay befunden und sich nichts dabei gedacht.

Auch wurden im besagten Prüfungsjahr keinerlei Kosten für die Ausstattung des Arbeitszimmers angegeben, denn es ist wirklich nichts angefallen, bzw. ein Türvorleger (unter 10 EUR) wurde unter Bürobedarfsmaterialien verbucht.
Wird das Finanzamt das glauben oder ist dies eher unglaubwürdig, dass keine Ausstattungskosten für das Arbeitszimmer angefallen sind.

Vielen Danke für eure Antworten,
Daniela

Hallo,

Person A denkt nun (nach eingehender Recherche im i-net), dass sie das in den vergangenen Jahren nicht so ganz richtig gemacht. Person A hat nämlich nicht die prozentualen Kosten auf die Fläche gerechnet, sondern einfach eine Pauschale pro Quadratmeter verwendet und zwar 3 EUR pro Quadratmeter für Heizkosten/pro Monat und 1 EUR pro Quadratmeter/Monat für die sonstigen Nebenkosten sowie 25 EUR pauschal für den Stromverbrauch.

Wird das Finanzamt das so anerkenne oder wird Person A deswegen Ärger bekommen? Wenn ja, was für Ärger?

Kommt drauf an, wie nah diese Ansätze an die Realität rankommen.

Es musste auch noch ein Grundriss beiigelegt werden, mit Flächenberechnung. Das wurde von Person A auch getan, jedoch immer ein „circa“ vor die Quadratmeterangaben gesetzt.

Kann da jemand vorbeikommen und wir die Fläche haargenau ausmessen?

Naja, wenn da ca. 90 m² angegeben wurden un der Eindruck enststeht, es könnten nur 15 sein, dann könnte das passieren.

Wenn das Finanzamt das jetzt alles so nicht in Ordnung finden, werden da dann auch die vergangenen Jahre im nachhinein bemängelt?

Ja.

Person A macht das seit 4 Jahren so und hat dies eigentlich immer okay befunden und sich nichts dabei gedacht.

Wenn das die Grundlagen für die Steuern wären…

Auch wurden im besagten Prüfungsjahr keinerlei Kosten für die Ausstattung des Arbeitszimmers angegeben, denn es ist wirklich nichts angefallen, bzw. ein Türvorleger (unter 10 EUR) wurde unter Bürobedarfsmaterialien verbucht.
Wird das Finanzamt das glauben oder ist dies eher unglaubwürdig, dass keine Ausstattungskosten für das Arbeitszimmer angefallen sind.

Das kann in einzelnen Jahren durchaus vorkommen.

Grüße

Danke!

Dann wird Person A einfach mal abwarten, was das Finanzamt dazu meint.

Wie lange dauert eigentlich so eine Bearbeitung?

Hallo,

kann man so nie sagen, bei uns dauerte mal eine Steuerprüfung 5 Jahre, weil zwischenzeitlich zwei Sachbearbeiterinnen krank wurden, eine schwanger und der letzte Sachbearbeiter eben dann nicht hinterherkam…

Grüße
miamei

Auweia, 5 Jahre :frowning:

Das Ganze findet nämlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2012 statt.
Person A hat diese extra so früh abgegeben, da der Steuerbescheid so bald wie möglich für die Krankenkasse benötigt wird.
Person A denkt sich mittlerweile, wäre die Steuererklärung nicht so bald abgegeben woren, würde vielleicht auch nicht so viel geprüft werden …

Danke und Grüße
Daniela

Servus,

Person A denkt sich mittlerweile, wäre die Steuererklärung
nicht so bald abgegeben woren, würde vielleicht auch nicht so
viel geprüft werden …

keine Sorge, das ist kein Kriterium, das da angewendet wird. Wenn bei hoher Arbeitsbelastung weniger Arbeitnehmer-Veranlagungen geprüft würden, wäre jetzt grade die Saison, in der am meisten ungeprüft durchgewunken wird. Ist aber nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder