Überprüfung Notarvertrag

Hallo,

Ich werde demnächst eine Immobilie in Thüringen verkaufen. Der Käufer bereitet den Kaufvertrag mit einem dort ansässigen Notar vor.

Ich weiß, dass ein Notar zur Neutralität verpflichtet ist, ich würde aber trotzdem den Entwurf des Notarvertrages gerne durch einen Rechtsanwalt anschauen lassen. Weiß jemand, was sowas kostet? Ein bestimmter Prozentsatz vom Kaufpreis?

Oder gibt es billigere Alternativen?
Makler? - Aber ob das billiger ist?
Oder ein Grundbesitzer-Verein?

Gruß,
Markus

Hallo Markus,

dies wird üblicherweise mit einer 7,5/10 Gebühr nach 118 BRAGO für außergerichtliche Tätigkeit nach dem Wert der Immobilie berechnet. BRAGO-Tabellen (aktuelle!!!) findest du online massenhaft. Dabei an die getrennten Ost- und Westtabellen denken!

Die Gebühren in Höhe von 7,5/10 sehe ich in einem solchen Fall auch als gerechtfertigt an, da das Haftungsrisiko bei Immobilienverträgen nicht zu vernachlässigen und der Aufwand (wenn man es richtig macht) daher entsprechend ist.

Aufgrund des Haftungsrisikos würde ich es aber auch niemand anderen machen lassen, denn nur der Anwalt ist pflichtversichert (je nach Wert der Immobilie nach Versicherungssumme des Anwalts fragen). D.h. wenn etwas schief geht, ist es beim Anwalt ein Regressfall und dessen Versicherung muss dann zahlen. Dies sollte die ein paar Euro mehr wert sein. Auch hat der Anwalt eine klar nachvollziehbare juristische Ausbildung. Welche Kenntnisse ein Makler oder ein Mitarbeiter eines Eigentümervereins hat, weiß man nie. Und was nützt es dir dann, wenn die Sache schief geht und dann niemand dafür zahlt.

Gruß vom Wiz

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Hallo Markus,

dies wird üblicherweise mit einer 7,5/10 Gebühr nach 118 BRAGO
für außergerichtliche Tätigkeit nach dem Wert der Immobilie
berechnet. BRAGO-Tabellen (aktuelle!!!) findest du online
massenhaft. Dabei an die getrennten Ost- und Westtabellen
denken!

Die Gebühren in Höhe von 7,5/10 sehe ich in einem solchen Fall
auch als gerechtfertigt an, da das Haftungsrisiko bei
Immobilienverträgen nicht zu vernachlässigen und der Aufwand
(wenn man es richtig macht) daher entsprechend ist.

Aufgrund des Haftungsrisikos würde ich es aber auch niemand
anderen machen lassen, denn nur der Anwalt ist
pflichtversichert (je nach Wert der Immobilie nach
Versicherungssumme des Anwalts fragen). D.h. wenn etwas schief
geht, ist es beim Anwalt ein Regressfall und dessen
Versicherung muss dann zahlen. Dies sollte die ein paar Euro
mehr wert sein. Auch hat der Anwalt eine klar nachvollziehbare
juristische Ausbildung. Welche Kenntnisse ein Makler oder ein
Mitarbeiter eines Eigentümervereins hat, weiß man nie. Und was
nützt es dir dann, wenn die Sache schief geht und dann niemand
dafür zahlt.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz!

Sehr gute Antwort! Bin selber Anwältin und kann jedes Wort von Dir bestätigen. Bezahlt wird beim Anwalt nicht nur der Arbeitsaufwand („die bekommt 300 Euro für 1 Stunde Aufwand“) sondern auch das Haftungsrisiko. „Unverbindliche“ kurze Auskünfte gebe ich hin und wieder auch mal kostenlos (auch nicht ganz unproblematisch lt. BRAGO), aber sobald ich dafür haften soll und der Mandant über mich auf „Nummer sicher“ gehen will, denke ich auch an meine Versicherungsprämien.

Gruß

Anja

Hallo Wiz,

Danke für deine Antwort!

Kannst du mir auch sagen, was für eine Gebühr ca. bei einem Verkaufspreis von EUR 60.000 laut BRAGO-Tabelle Ost rauskommt?

Gruß,
Markus

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Hallo Wiz,

dies wird üblicherweise mit einer 7,5/10 Gebühr nach 118 BRAGO
für außergerichtliche Tätigkeit nach dem Wert der Immobilie
berechnet. BRAGO-Tabellen (aktuelle!!!) findest du online
massenhaft. Dabei an die getrennten Ost- und Westtabellen
denken!

Wenn der Anwalt in Westen ist, und die Immobile im Osten, welche Tabelle muss man dann nehmen?

Gruß,
Markus

Hallo Markus,

wenn du im Westen zum Anwalt zwecks reiner Vertragsüberprüfung gehst, dürfte es unerheblich sein, dass die konkret betroffene Immobilie im Osten liegt (muss aber zugeben, dass ich da jetzt nicht genau recherchiert habe, habe mit Tabelle Ost noch nie zu tun gehabt). Nach West-Tabelle ist zwischen € 50.000,-- und € 65.000,-- eine Gebühr (netto zzgl. MwSt.) € 1.123,–. 7,5/10 wären dann € 842,25. Zzgl. TK-Pauschale von € 20,-- und 16% MwSt kommst du dann auf genau € 1.000,21.

Gruß vom Wiz