Überprüfung Renovierung?

Hallo zussammen,

der Verwalter einer Wohnungsgenossenschaft will überprüfen, ob die Wohnung renoviert wurde und wenn nicht - einen Zeitrahmen erstellen, bis wann die Renovierung zu erfolgen hat.

Die Wg ist deit 36 Jahren von der selben Mietpartei bewohnt, nur jetzt lebt die Mieterin allein - Mann verstorben.

Ist das so richtig, auch nach dem Urteil des BGH vom 25.04.06?

Danke für Antworten.

Gruss Lore

Hallo Lore,

nach 36 Jahren darf der Vermieter wohl mal nachgucken kommen. Er kann dann auch sagen, dass da nun mal langsam eine Renovierung fällig ist.
Alles andere kommt mehr auf den Zustand der Wohnung an.

Die Renovierungsfristen dürfen zwar nicht mehr starr gesetzt werden, das entbindet aber selbstverständlich niemanden davon, die überlassene Wohnung in einem angemessenen Zustand zu erhalten.

Gruß!

Horst

Hallo Lore,

nach 36 Jahren darf der Vermieter wohl mal nachgucken kommen.
Er kann dann auch sagen, dass da nun mal langsam eine
Renovierung fällig ist.
Alles andere kommt mehr auf den Zustand der Wohnung an.

Die Renovierungsfristen dürfen zwar nicht mehr starr gesetzt
werden, das entbindet aber selbstverständlich niemanden davon,
die überlassene Wohnung in einem angemessenen Zustand zu
erhalten.

Gruß!

Hallo Horst,

danke für Deine Antwort.
Die Wohnungsbesichtigung ist schon gelaufen. Es war alles ok.
Die Genossenschaft hat sich vorgenommen, alle Wohnungen mit lange bestehenden Mietverträgen einer Begehung zu unterziehen um eventuelle Renovierungsrückstände aufzuzeichnen.
Bei meiner Bekannten war aber alles i.O. Sie hat keine Renovierungsauflagen erhalten.

Also nochmals Danke.

MfG
Lore