Hallo,
in einem Formular zur Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei laufender Sozialhilfe nach SGB XII
taucht eien Frage auf nach laufenden Ausgaben. ( sofern nicht bereist beim Nettoeinkommen berücksichtigt ) wie z. Bsp. Lohn und Einkommensteuer. Wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente erhält und zusätzlich Hilfe nach SGB XII zahlt man dann Kirchensteuer ?
Weiter wird nach gesetzlicher Sozialversicherung gefragt. Ist das zu verneinen ?
lg und Danke