Überqueren von Bahngleisen

Hallo,

mich würde folgender Sachverhalt interessieren:
Ein Paar möchte zu einem bestimmten Bahngleis. Sie nähern sich dem Bahnhof von der „Rückseite“, es gibt an dieser Stelle keine andere Möglichkeit zu dem Gleis zu gelangen(keine Brücke etc. es ist ein kleiner Bahnhof). Es kommt ein Zug, die beiden sehen den Zug und halten viele Meter Abstand und lassen den Zug vorbei, es kam dabei zu keinerlei Gefährdung. Erst danach überqueren sie die Gleise, niemand wird gestört. Es befinden sich keine Kinder etc… am Bahnsteig, die negativ beeinflusst wurden, lediglich ein paar wenige Erwachsene. Das junge Paar steht nun auf dem richtigen Gleis und wartet auf den Zug. Ein paar Momente später kommt eine Frau, sie ist eine Privatperson. Sie ist die Frau eines Fahrkartenkontrolleurs. Sie tut sich wichtig und behauptet, das junge Paar habe die Gleise überquert, aber es kam zu keiner Gefährdung. Das junge Paar entgegnet, es müsse sich um ein Missverständnis handeln, es hat sich hierbei um ein ähnlich aussehendes Paar gehandelt, nicht um sie. es existieren keine Fotos, Videoaufnahmen. Die Frau hindert das junge Paar die Bahn zu betreten, redet stattdessen mit dem Lokführer, der Zug fährt ohne das Paar ab. Die Frau lässt nicht locker, sie ist Anwohnerin, sie ruft ihren Mann, den Fahrkartenkontrolleur per Handy an. Der Mann kommt, läuft am jungen Paar vorbei und bespricht sich mit der Frau. Er kommt zurück und droht dem jungen Paar, er könne auch anders, wenn sie leugnen. (Hat der Mann das Paar überhaupt gesehen oder warum hat er es auf dem Hinweg nicht erkannt?). Der Mann verschwindet, die Frau ruft die Polizei. Die Polizei nimmt die Daten vom jungen Paar auf(beide 18+) und sagt, sie sollen es nicht wieder machen(moralisches Gerede), fragen aber nicht, ob sie es waren oder belehren sie nicht.
Die Frau ist nun frustriert, da sie die Daten des Paares nicht erhält, sondern lediglich die Polizei, somit kommt kurz später ihr Mann in Dienstkleidung, um das junge Paar in der nächsten Bahn zu kontrollieren, das junge Paar bevorzugt jedoch mittlerweile den Bus.
Was fällt euch zu diesem Sachverhalt ein? 25euro Ordnungswidrigkeit pro Nase? Überhaupt etwas, da keine Beweise? Könnte ja jeder sagen. Könnte eine Verwechslung sein? Wie sollte sich das junge Paar verhalten, die bis zuletzt geleugnet haben, da es sich um eine Verwechslung handelt? Was sind das für Menschen, die sonst nichts zu tun haben? Überall wird über eine Straße gehuscht, wenn grade kein Auto kommt und es gab wirklich keine Gefährdung(dies gibt die Frau sogar zu). Bitte meldet Euch dazu, was soll das junge Paar nun tun?

Hallo BombardeoNo8

Bitte meldet Euch dazu, was soll das junge Paar nun tun?

  1. Keine Geleise mehr unbefugt überqueren.
  2. Nicht mehr lügen.

Gruss
Heinz

Hallo Bombardeo,

was spricht dagegen

a) die 25 Euro zu bezahlen,
b) darauf zu verzichten, von einer Verwechslung zu sprechen, wenn es keine Verwechslung war,
c) nächstes Mal den Umweg in Kauf zu nehmen und sich somit Ärger zu ersparen?

Im Übrigen braucht sich das Paar keine Sorgen zu machen, dass die Bahnbediensteten an die persönlichen Daten kommen. Was sollten die denn auch damit anfangen? Ein Hausverbot wird nicht erteilt werden können, da es eine Beförderungspflicht gibt.

Viele Grüße
Ultra

Hi

geleugnet haben, da es sich um eine Verwechslung handelt? Was
sind das für Menschen, die sonst nichts zu tun haben?

Gegenfrage: Was sind das für Menschen, die unbefugt ein Gelände (egal welches) überqueren und sich dann vor den Folgen drücken wollen, wenn sie dabei erwischt werden?

Gruß
Edith

Also erstmal wird das Betreten der Gleisanlangen grundsätzlich als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr angesehen, unabhängig davon ob nun eine akute Gefährdung besteht.

Zweitens kann grundsätzluch gegen jeden Bußgeldbescheid
(Ordnungswidrigkeit) Einspruch erhoben werden. Wie die Erfolgsaussichten sind, vermag ich nicht zu beurteilen.

Drittens hatte die Frau nicht das Recht das junge Paar festzuhalten. Als Frau eines Kontrolleurs hat man nicht mehr Rechte als andere Zivilpersonen auch. Ob hier aber schon eine Nötigung vorliegt, kann ich nicht beurteilen. Wäre aber interessant zu wissen. Aber ich muss mich schon wundern, wie es eine einzelne Frau schafft, ein Paar am Einsteigen zu hindern ? Obgleich ich selbst nicht über Gleisanlagen latsche, würde ich mir das nicht gefallen lassen.

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Hallo

Hallo BombardeoNo8

Bitte meldet Euch dazu, was soll das junge Paar nun tun?

  1. Keine Geleise mehr unbefugt überqueren.
  2. Nicht mehr lügen.

zumindest sich nicht erwischen lassen :wink:

LG
Mikesch

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Also erstmal wird das Betreten der Gleisanlangen grundsätzlich
als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr angesehen,
unabhängig davon ob nun eine akute Gefährdung besteht.

Ich weiß ja nicht, wer das „grundsätzlich“ so sieht, aber ich kenne ein paar, die das nicht tun, z.B.

  1. das Gesetz (§ 315 Abs. 1 StGB),
  2. der Bundesgerichtshof (BGH St 5, 297, 299),
  3. die einschlägige Literatur (z.B. Tröndle/Fischer, StGB, Kommentar, 51. Auflage 2003, § 15 Rn. 1, 14)

Drittens hatte die Frau nicht das Recht das junge Paar
festzuhalten.

Das ist richtig, allerdings nur, wenn man richtigerweise davon ausgeht, dass sich das Pärchen nicht wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr strafbar gemacht hat. Sonst gilt nämlich § 127 Abs. 1 StPO.

Levay

Vielen Dank für die Antwort.
Was sollte das Paar nun unternehmen? Es könnte ein Bescheid kommen, 25 Euro zu zahlen, doch es gibt keinerlei Beweise, Aussage steht gegen Aussage, man stelle sich vor, die Gerichte wären total überlastet, wenn sie ich mit jedem Hinz-und-Kunz runschlagen müssten.
Vielen Dnk für Eure Antworten.

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Vielen Dank für die Antwort.

Bitte.

Was sollte das Paar nun unternehmen?

Na ja, zahlen natürlich.

Es könnte ein Bescheid
kommen, 25 Euro zu zahlen, doch es gibt keinerlei Beweise,
Aussage steht gegen Aussage, man stelle sich vor, die Gerichte
wären total überlastet, wenn sie ich mit jedem Hinz-und-Kunz
runschlagen müssten.

Eben. Und nur wenn Einspruch eingelegt wird, muss sich das Gericht damit beschäftigen.

Levay

Hallo,

Was sollte das Paar nun unternehmen? Es könnte ein Bescheid
kommen, 25 Euro zu zahlen, doch es gibt keinerlei Beweise,

Zeugen?

Aussage steht gegen Aussage,

Sicher?

Ich würde mir das vielleicht nochmal anschauen:

http://norm.bverwg.de/jur.php?ebo,62
http://norm.bverwg.de/jur.php?ebo,64b
http://www.dpolg-sued.de/verwarnungsgeldkatalog.html

Und dann zukünftig lieber von den Gleisen unten bleiben.

Gruß
Maja

Also erstmal wird das Betreten der Gleisanlangen grundsätzlich
als gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr angesehen,
unabhängig davon ob nun eine akute Gefährdung besteht.

Ich weiß ja nicht, wer das „grundsätzlich“ so sieht, aber ich
kenne ein paar, die das nicht tun, z.B.

o.k. dann ist es wohl eine falsche Interpretation der Bahn, die sieht das nämlich so. Aber das muss natürlich nicht bedeuten, dass das stimmen muss

Drittens hatte die Frau nicht das Recht das junge Paar
festzuhalten.

Das ist richtig, allerdings nur, wenn man richtigerweise davon
ausgeht, dass sich das Pärchen nicht wegen eines gefährlichen
Eingriffs in den Bahnverkehr strafbar gemacht hat. Sonst gilt
nämlich § 127 Abs. 1 StPO.

Levay

Dem geschilderten Fall und insbesondere dem Verhalten der Polizei nach zu urteilen, lag hier „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vor. Insofern hat die Frau das Paar zu Unrecht festgehalten und könnte deswegen belangt werden, wenn das Paar sie anzeigt.

Dem geschilderten Fall und insbesondere dem Verhalten der
Polizei nach zu urteilen, lag hier „nur“ eine
Ordnungswidrigkeit vor. Insofern hat die Frau das Paar zu
Unrecht festgehalten und könnte deswegen belangt werden, wenn
das Paar sie anzeigt.

Eben! Lies noch mal, was ich geschrieben habe, das geht damit konform.

Levay

Sollte man dem Paar nahelegen darauf zu bestehen, dass es sich wie beschrieben um eine Verwechslung handelt? Da selbst der Ehemann das Paar zunächst übersah spricht so einiges dafür, dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt (Der Ehemann als Zeuge sogar ausscheidet). Ebenso sind keine Fotos oder Videoaufnahmen vorhanden. Bezüglich möglicher Zeugen, da würde man ja vom 100sten und 1000ste kommen, da könnten ja beide Seiten sog. „Zeugen“ organisieren, ich denke nicht, dass sich Gerichte wegen einer Ordnungswidrigkeit(was die Frau ja zugibt) mit so etwas abgeben. Wie stehen die Chancen, dass der Fall wegen Geringfügigkeit unter den Tisch fällt, wie lange sind die Verjährungsfristen? Man stelle sich vor, jeder könnte jeden ohne Beweise beschuldigen und würde Recht erhalten.
Ja, das Paar wird diesen Weg nicht mehr benutzen, keine Sorge, sie werden auch das zum verwechseln ähnlich aussehende Paar darauf hinweisen.
Ich danke für Deine/Eure Antworten, es handelt sich um einen präkären Sachverhalt, denn man überlege sich das Ausmaß, wenn jeder(der wohl nichts zu tun hat) so einen Hype auslöst.

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Sollte man dem Paar nahelegen darauf zu bestehen, dass es sich
wie beschrieben um eine Verwechslung handelt?

Du fragst so lange, bis dir jemand sagt, was du hören willst, hm? Also: Wenn das Ehepaar es war, sollte es zahlen; wenn wirklich nur eine Verwechslung vorliegt, sollte es nicht zahlen. Von mir jedenfalls wirst du nichts anderes hören.

Da selbst der
Ehemann das Paar zunächst übersah spricht so einiges dafür,
dass es sich hierbei um ein Missverständnis handelt (Der
Ehemann als Zeuge sogar ausscheidet). Ebenso sind keine Fotos
oder Videoaufnahmen vorhanden. Bezüglich möglicher Zeugen, da
würde man ja vom 100sten und 1000ste kommen, da könnten ja
beide Seiten sog. „Zeugen“ organisieren

Noch geht es nur um eine Ordnungswidrigkeit. In dem Moment, wo jemand anfängt, „Zeugen“ zu organisieren, bewegen wir uns im Bereich des Strafrechts.

ich denke nicht, dass
sich Gerichte wegen einer Ordnungswidrigkeit(was die Frau ja
zugibt) mit so etwas abgeben.

Hä? Wenn ein Bußgeldbescheid ergeht und dagegen Einspruch eingelegt wird, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Das kann sich das Gericht nicht aussuchen, das muss es dann machen. Das steht sogar im Grundgesetz (Art. 19 IV).

Wie stehen die Chancen, dass der
Fall wegen Geringfügigkeit unter den Tisch fällt, wie lange
sind die Verjährungsfristen? Man stelle sich vor, jeder könnte
jeden ohne Beweise beschuldigen und würde Recht erhalten.

Ja, man stelle sich das nur mal vor!

Ich danke für Deine/Eure Antworten, es handelt sich um einen
präkären Sachverhalt, denn man überlege sich das Ausmaß, wenn
jeder(der wohl nichts zu tun hat) so einen Hype auslöst.

Den Hype veranstaltest doch nur du. Weißt du, ich musste auch schon Verwarn- und Bußgelder bezahlen. Meist wegen (leicht) überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparkens. Aber ich habe dann auch einfach bezahlt. Wer etwas falsch macht, muss dafür geradestehen.

Levay

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mich würde folgender Sachverhalt interessieren:
Ein Paar möchte zu einem bestimmten Bahngleis. Sie nähern sich
dem Bahnhof von der „Rückseite“, es gibt an dieser Stelle
keine andere Möglichkeit zu dem Gleis zu gelangen(keine Brücke
etc. es ist ein kleiner Bahnhof). Es kommt ein Zug, die beiden
sehen den Zug und halten viele Meter Abstand und lassen den
Zug vorbei, es kam dabei zu keinerlei Gefährdung. Erst danach
überqueren sie die Gleise, niemand wird gestört.

Hallo,
standen an dieser Zugangsseite irgendwelche Warn- oder Verbotsschilder?
Wenn nicht: worin würde denn dann der Unterschied zu einem unbeschrankten Bahnübergang bestehen?
Diese Gleise darf man doch auch überqueren, nachdem ein Zug vorbeigefahren ist.
Nicht zahlen, wenn keine Warn- oder Verbotsschilder vorhanden.
Gruß:
Manni
IANAL

oha!
Das ist ungefähr, als ob du sagst, man darf, wenn kein Schild es verbietet, innerorst mehr als 50 fahren; oder man darf jemanden töten, wenn kein Schild es verbietet. Dabei ergibt sich die Tatbestandsmäßigkeit hier stets aus dem Gesetz, auch was das Überqueren von Eisenbahngleisen angeht:

http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html

Levay

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Hallo,

Wenn nicht: worin würde denn dann der Unterschied zu einem
unbeschrankten Bahnübergang bestehen?
Diese Gleise darf man doch auch überqueren, nachdem ein Zug
vorbeigefahren ist.
Nicht zahlen, wenn keine Warn- oder Verbotsschilder vorhanden.

Ein unbeschrankter Bahnübergang ist doch obwohl er keine Schranken hat, dennoch beschildert.
Und ich kennen keinen Gleisübergang, beschrankt oder nicht, der keine Schilder hat.

Gruß
Elke

PS: Darf ich mal wieder, stellvertretend für viele Postings, auf die Nervigkeit von Ganzkörperzitaten hinweisen?

Hallo Manni,

Wenn nicht: worin würde denn dann der Unterschied zu einem
unbeschrankten Bahnübergang bestehen?

Die Gleise sind auf Schienen montiert, die wiederum auf einem Schotterbett liegen. Darüber kann kein normales Fahrzeug fahren.

Will man einen unbeschrankten Bahnübergang schaffen, so füllt man die Gleisanlage neben den Schienen mit Straßenbaumaterial bis auf Oberkante Gleis auf, wodurch man die Gleisanlage für normale Fahrzeuge befahrbar macht und beschildert mit Zeichen 151 (unbeschrankter Bahnübergang) plus beidseitigen Zeichen 157, 159, 162 (Baken).

Es besteht also ein erheblicher und klar erkennbarer Unterschied zwischen Gleisen und einem unbeschrankten Bahnübergang.

Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten von Gleisanlagen verboten. Wer es dennoch tut, darf sich halt nicht erwischen lassen oder zahlt zu Recht sein Strafgeld.

Gruß Steffi

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Hallo

Mannmannmann, was ist denn so schwer daran für einen Fehler den man gemacht hat geradezustehen?

Ich danke für Deine/Eure Antworten, es handelt sich um einen
präkären Sachverhalt, denn man überlege sich das Ausmaß, wenn
jeder(der wohl nichts zu tun hat) so einen Hype auslöst.

Eben, das sollte sich derjenige der sich versucht zu winden wie ein Aal mal hinter die Flossen schreiben…
Fehler gemacht,erwischt worden, Strafe kassiert, Strafe bezahlt->fertig

Gruß
Maja