Überraschende Zahnarztrechnung

Liebe Experten,

ich war letzten Herbst dreimal bei einem Zahnarzt, der mir von einer Bekannten empfohlen worden war.

Die Historie:
Während der Termine bekam ich drei Füllungen, wie mit dem Z. abgesprochen und eine, die plötzlich in meinem Mund war ( alle Kunststoff). Außer bei einer konnte ich nicht entscheiden, welches Material ich nehmen möchte. Bei der, wo ich schnell noch gefragt habe, war es klar, dass es Kunststoff sein muss, weil am Schneidezahn.
Während der kompletten Zeit der Behandlungen sprach der Zahnarzt fast kein Wort. Ich hab ihn dann vor der zweiten Mal gefragt, ob er mir ein paar Fragen beantworten würde. Das hat er dann getan, mit dem Kommentar, dass er so viel Reden hassen würde.

(Ich weiss, ich hätte da schon wechseln sollen)

Beim dritten Mal bekam ich dann also eine neue Füllung in einem Backenzahn, wo eine alte Amalgamplombe drin gewesen ist. Nur, das hat er mir nicht gesagt, er murmelte nur: „Oh, da ist ja noch ein kleines Loch, das mach ich mal eben mit!“ Als ich meine Zähne dann anschaute, entdeckte ich die neue Füllung.

Das war der letzte Besuch bei dem Mann. Ich hab mir einen anderen Zahnarzt gesucht und den alten gebeten, die Röntgenbilder zuzustellen.

Und jetzt kommt der „Hammer“:
Daraufhin bekomme jetzt ich eine Rechnung für diese vier Füllungen. Kein Mensch hatte mir gesagt, dass diese Füllungen nicht von der Kasse bezahlt werden, der Bursche hat einfach drauflos gewerkelt.
Außerdem wird die Forderung über eine Agentur abgewickelt. Ich habe nie unterschrieben, dass ich damit einverstanden bin, dass die Rechte an der Rechnung an diese Agentur übertragen werden. Denn so ein Formular wurde mir beim ersten Besuch vorgelegt.

Warum ich jetzt poste?
Ich wüsste gerne, ob das aus der Sicht der Zahnärzte unter uns gängige Praxis ist. Braucht der Z. nicht zu sagen, welches Material er verwendet? Weiß jemand, ob ich das jetzt leider bezahlen muss, oder ob ich dagegen aussichtsreich Einspruch erheben kann. Und an wen ich mich wenden kann, vielleicht an meine Krankenkasse?

Bin ich froh, dass mein neuer ein netter ist!

Trilli

Hi, klare Antwort JA
seit Jahren stöhnen diese Sonderart von(Über) -mitmenschen, wie schlecht es Ihnen geht, dabei stehen Sie unter den Einkommenslisten der Arzt LIGa ganz oben, nebenbei bemerkt,
unmoralisch bis zu geht nicht mehr zocken diese Spezies seit Jahren die armen Einkommensschichten weiterhin ab, manche schon von Sozialgerichten mit Bußgeldern bis 500 000 DM belegt ( in Berlin z-.B:smile:
wegen eigenständigen umfummeln der gesetl. Versicherten zu Privatpartienten bis zum lauten öffentlichen Geschrei, " von Kassenpatienten können wir nicht leben " bis Flugblätter - verteilen , wie arm sie sind usw.
Diese Rechng würde ich ihm an den Kopf werfen, gescheige denn bezahlen, wenn du die Krankenkarte vorgelegt hast , und nichts unterschrieben hast, brauchst du auch nicht zu berappen.
Mein Kommentar typisch, gar allzutypisch für die Spezies.
Tschüß

Hallo Trilli.

Zuerst, ich bin selbst Zahnarzt und einigermassen überrascht über das Verhalten des Kollegen. Falls es sich wirklich so zugetragen hat wie Du es beschreibst, dann musst Du diese Rechnungen nicht bezahlen.

Denn:

  1. Eine Aufklärung über die Materialien fand nicht statt. Das wird aber schwer zu beweisen sein.

  2. Es fand auch keine Aufklärung über die zusätzlichen Kosten statt. Und Du hast keine Mehrkostenvereinbarung unterschrieben oder? §28 des SGB V

§ 28 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch, fünftes Buch (SGBV) lautet:
"Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden."

Das heisst Das Du Dich einverstanden erklärst die Mehrkosten einer hochwertigeren Füllung zu tragen.

Wenn der Zahnarzt ein Inkassounternehmen beauftragt hat, solltest Du erst mal mit dem Zahnarzt reden, wenn das nichts hilft wende Dich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung in Deinem Bundesland.

So ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Einer Verallgemeinerung wie mein Vorredner Aaron sie betreibt, möchte ich mit diesem Artikel vorbeugen. 90 % der Ärzte und Zahnärzte halten sich an die Regeln. Es ist allerdings schon so, dass die Zweiklassenmedizin schon da ist. Denn für das was die Krankenkassen noch zu bezahlen bereit sind, kann einfach keine Arzt-oder Zahnarztpraxis betrieben werden.

Auch wenn Aaron dies nicht wahrhaben möchte, das was er da immer von sich gibt (und das tut er häufig wenn es um Ärzte geht) ist meist so dermassen falsch und an den Haaren herbeigezogen, dass es schon an Verleumdung grenzt.

Aber na ja, das Internet ist frei.

In diesem Sinne

Dein Stefan

Danke für den Beitrag
Hallo Stefan,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich hab sie als erstes gelesen, vor Aarons Meinung also. So etwas wie Deinen Beitrag habe ich mir gewünscht.

  1. Eine Aufklärung über die Materialien fand nicht statt. Das
    wird aber schwer zu beweisen sein.

So sehe ich das auch.

  1. Es fand auch keine Aufklärung über die zusätzlichen Kosten
    statt. Und Du hast keine Mehrkostenvereinbarung unterschrieben
    oder? §28 des SGB V

Genau. Er hat nichts gesagt und ich hab nichts unterschrieben.

So ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Ja, auf jeden Fall mit dem Gesetzesauszug. Und dem Tipp, mit dem Zahnarzt zu reden - wobei, er redet ja nicht gerne :wink:

Denn für das was
die Krankenkassen noch zu bezahlen bereit sind, kann einfach
keine Arzt-oder Zahnarztpraxis betrieben werden.

Wenn er mir was gesagt hätte, hätte ich auch wahrscheinlich unterschrieben. Aber so geht das nicht.

Grüße zurück
Trilli