Übers Drehkreuz springen strafbar? Toilette

Hallo,

mich würde mal interessieren ob diese kleine Handlung schwerwiegende Folgen haben kann. Ist da ein Auferlegen eines Bußgeldes möglich oder gar eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen?

Grüße T.

gar eine Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen?

§ 265a StGB passt doch
„(1) Wer […] den Zutritt zu […] einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Gruß
Paul

weitergehend
Moin auch,

in ähnlichem Zusammenhang: Wenn mich nicht alles täuscht, müssen Restaurants mit Sitzplätzen kostenlose Toiletten für ihre Gäste anbieten. Auf Autobahnraststätten war das bisher auch der Fall, da man zwar 540 Cent bezahlte, die aber auch wieder einlösen konnte. Jetzt kostet der Toilettengang dort z.T. aber 70 Cents und nur 50 davon kann man sich anrechnen lassen. Ist das denn noch in Ordnung?

Ralph

Hallo,

in ähnlichem Zusammenhang: Wenn mich nicht alles täuscht, müssen Restaurants mit Sitzplätzen kostenlose Toiletten für ihre Gäste anbieten.

Das täuscht. Zumindest ist das Ländersache und mit Sicherheit haben auch noch die Kommunen ihren Senf dazugegeben. Es könnte also durchaus sein, dass es in Essen anders als in Darmstadt oder Pforzheim ist.

Auf Autobahnraststätten war das bisher auch der Fall, da man zwar 50 Cent bezahlte, die aber auch wieder einlösen konnte. Jetzt kostet der Toilettengang dort z.T. aber 70 Cents und nur 50 davon kann man sich anrechnen lassen. Ist das denn noch in Ordnung?

Darüber streitet man sich gerade. Deswegen allerdings übers Drehkreuz zu springen und nichts zu bezahlen, wäre trotzdem nicht in Ordnung.

Grüße