Hallo Kate,
Ich höre immer Lauthals, wo war denn hier von Lauthals die
Rede? Es ging doch um die Frage, ob man auf die Frage des
Kellners antworten darf, und die kann man durchaus auch
flüstern.
nun, so wie Charl1 den Fall geschildert hat, hat jedenfalls die Gastgeberin die Beschwerden mitbekommen. Und das ist der entscheidende Punkt - die Beschwerde ist nicht nur an Koch/Personal gerichtet, sondern zumindest indirekt auch an den Gastgeber.
Eine Einladung anzunehmen und sich dann über das Angebotene gegenüber Dritten zu beschweren, ist schon Fauxpas genug. Tut man es so, dass es der Gastgeber auch noch mitbekommt, ist es schon mehr als das - nämlich unverschämt. Sorry, wenn ich das so deutlich sage.
Das schließt nicht aus, dass man das Personal darauf aufmerksam macht, wenn während des Essens korrigierbare Fehler unterlaufen - etwa wie in dem von Gandalf geschilderten Fall oder wenn die Suppe versalzen ist usw… Man sollte dies jedoch möglichst unauffällig tun. Unterbleibt eine Korrektur, sollte man sich seinen Teil denken und nicht weiter darauf herumreiten.
Charl1s Mutter würde ich empfehlen, als Konsequenz zukünftig auf eine Finanzierung des Festessens durch Geldgeschenke dankend zu verzichten und jeden für sich selbst bezahlen zu lassen. Am sinnvollsten wäre es ohnehin gewesen, die Verwandten hätten unter sich gesammelt, sich über ein Lokal verständigt und die Jubilarin zum Essen eingeladen statt sich einladen zu lassen.
Die poplige Verwandtschaft käme dadurch zwar in die Verlegenheit, sich zusätzlich zu den Kosten für das Essen womöglich auch noch die Unkosten für ein Geschenk aufzuhalsen, aber sie könnten dafür guten Gewissens nach Herzenslust über das Essen meckern.
Und auch denjenigen, die etwas schwer von Begriff sind, wäre klar, dass dann ein einer Glückwunschkarte beigelegter Geldschein ein Geschenk ist und nicht der persönliche Anteil an der Restaurantrechnung. Das empfinde ich persönlich noch als das Kränkendste an der ganzen Angelegenheit.
Freundliche Grüße,
Ralf