Eine Arbeitnehmerin würde z.B. am 27.07.2006 ein Kind bekommen und ein weiteres z.B. am 10.04.2009. Beide male würde sie 3 Jahre in Elternzeit gehen. Die letzte Elternzeit würde hiernach bis zum 09.04.2012 gehen. Aus der ersten Elternzeit würden ihr bei diesem Rechenbeispiel die Zeit 10.04.09 bis 26.07.09 als Elternzeit ja „verloren“ gehen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers hätte sie aber doch einige Monate (bis zu 12 Monaten???) auf einen späteren Zeitpunkt (bis zum 8. Lebensjahr des Kindes???) verschieben können, oder?
Ist das so richtig? Weiß jemand den Gesetzestext?
Oder galten im Jahre 2006 noch andere Bestimmungen?
Bis wann hätte sie diese Übertragung beantragen müssen, damit diese Monate ihr nicht verloren gehen??
Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
LG
Lies1
Hallo
Egal wie man es dreht und wendet. Die Elternzeit kann nicht länger genutzt werden, da drei Jahre ab der Geburt des zweiten Kindes nun mal drei Jahre bleiben. Da geht nichts verloren, sondern überschneidet sich schlichtweg.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
vielen Dank für die Antwort!!
ja, ist mir bekannt, dass die letzten 3 Jahre zählen. Wo finde ich das geregelt mit der Übertragung auf einen späteren Zeitpunkt?
Sehr viele Eltern bekommen ihr zweites Kind, während sie sich noch in der ersten Elternzeit befinden. Ich möchte nicht wissen, ob nicht irgendwann mal ein Arbeitnehmer(in) auf die Gedanken kommt, während der 1. Elternzeit eben genau diesen Weg zu gehen. Das BEEG gibt es in dieser Form seit Dez. 2006, vorher war diese Art der Übertragung meines Wissens nach eh nicht möglich, oder?
Liebe Grüße
Lies1
Hallo
Wo finde
ich das geregelt mit der Übertragung auf einen späteren
Zeitpunkt?
Im BEEG.
http://bundesrecht.juris.de/beeg/BJNR274810006.html#…
vorher war diese Art der Übertragung meines Wissens nach eh
nicht möglich, oder?
Doch.
Gruß,
LeoLo