Überschneidung - alter Arbeitgeber/neuer Arbeitgeb

Liebe Experten,

was könnte es für Konsequenzen für einen Arbeitnehmer haben, wenn er
bsplw. zum 31.10. gekündigt hat und ab 20.10. den Resturlaub nimmt, in diesem Zeitraum z. b. ab 22.10. jedoch schon die neue Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber aufnimmt.

Der neue Arbeitgeber hat den Mitarbeiter nämlich zum 22.10. angemeldet, ab da auch SV-Beiträge etc. abgeführt und der Arbeitnehmer befürchtet, dass er in diesem Zeitraum gar nicht arbeiten durfte.

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Anna

Hallo Anna,

dass der Erholungsurlaub nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde, hat steuerlich und SV-technisch keine Konsequenzen.

Der neue Arbeitgeber hätte den Zeitraum, für den keine LSt-Karte vorliegen konnte, nach LSt-Klasse 6 abrechnen müssen. Dieses Problem ist jedoch am leichtesten behoben, wenn das betreffende Kalenderjahr zur ESt veranlagt ist und die festgesetzte ESt beglichen ist. In diesem Moment haftet kein Arbeitgeber mehr für unzutreffend abgeführte LSt.

Dass für diesen Zeitraum SV- und KV-Beiträge aus den laufenden Bezügen bei beiden Arbeitgebern abgeführt worden sind, kann dazu führen, dass die Beitragsbemessungsgrenzen überschritten worden sind. Um hier eine entsprechende Korrektur zu veranlassen, ist ca. Mai des Folgejahres der sinnvolle Zeitpunkt: Dann sind die Jahresentgeltmeldungen beim SV-Träger eingegangen und unplausible Meldungen fliegen gleich bei der ersten automatisierten Prüfung aus dem Verfahren raus.

Vorteil des Wartens bis Mai: Es gibt dann nicht drei verschiedene Vorgänge, die zu Kollisionen und Überschneidungen führen können, sondern bloß zwei, von denen beim SV-Träger von vornherein bekannt ist, dass sie zusammenhängen.

Schöne Grüße

MM