Überschneidung Arbeitsverhältnisse

Hallo zusammen,

folgender hypothetischer Fall. Ein Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis zum 30.06.2010. Aufgrund von Resturlaub und Überstunden kann er aber bereits sein neues Arbeitsverhältnis zum 15.06.2010 antreten. Er unterzeichnet beim neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag per 15.06.2010, da der neue Arbeitgeber sich einen früheren Eintritt wünscht. Der alte Arbeitgeber hat nichts gegen diese Überschneidung. Dem neuen Arbeitgeber ist bekannt, dass die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt beim alten Arbeitgeber beträgt. Der Arbeitnehmer übersieht in der Hektik, dass er gleichzeitig für 2 Wochen zwei Arbeitsverhältnisse hat. Parallel hat er versäumt eine 2. Lohnsteuerkarte der Lohnsteuerklasse 6 zu beantragen, sondern schickt dem Arbeitgeber lediglich eine Kopie seiner bisherigen Lohnsteuerkarte.
Welche Konsequenzen könnte dies haben?

Hallo,

da das alles in der Zukunft liegt, kann man das ja noch richtig gestalten.

Lässt man es laufen, wird der neue AG im Juni vielleicht im nicht schützenswerten Vertrauen auf eine Kopie der Lohnsteuerkarte zuwenig Lohnsteuer abführen oder einen zu hohen Abschlag überweisen. Oder er rechnet auf Steuerklasse VI ab, weil er keine Lohnsteuerkarte hat.

Ggf. kann aber der alte AG dem AN die Lohnsteuerkarte 2010 schon am 01.06.2010 aushändigen und dann mangels Lohnsteuerkarte den Juni mit Klasse VI abrechnen und der neue AG dann auch ein Original bekommen, das mit der Kopie übereinstimmt. Dann wäre das neue Arbeitsverhältnis nicht gleich negativ belastet. Denn die Geschichte mit der „Hektik“ war für mich jetzt schwer zu glauben.

VG
EK