Hallo zusammen,
folgender hypothetischer Fall. Ein Arbeitnehmer kündigt sein Arbeitsverhältnis zum 30.06.2010. Aufgrund von Resturlaub und Überstunden kann er aber bereits sein neues Arbeitsverhältnis zum 15.06.2010 antreten. Er unterzeichnet beim neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag per 15.06.2010, da der neue Arbeitgeber sich einen früheren Eintritt wünscht. Der alte Arbeitgeber hat nichts gegen diese Überschneidung. Dem neuen Arbeitgeber ist bekannt, dass die Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende beträgt beim alten Arbeitgeber beträgt. Der Arbeitnehmer übersieht in der Hektik, dass er gleichzeitig für 2 Wochen zwei Arbeitsverhältnisse hat. Parallel hat er versäumt eine 2. Lohnsteuerkarte der Lohnsteuerklasse 6 zu beantragen, sondern schickt dem Arbeitgeber lediglich eine Kopie seiner bisherigen Lohnsteuerkarte.
Welche Konsequenzen könnte dies haben?