Überschneidungen bei KV und UV?

Hallo Forum,

Welche Leistungen genau erbringt eine Unfallversicherung, welche die Krankenversicherung und wo liegen ggf. Überschneidungen?

Gruß, sine

Hallo,
pauschal gesagt, erbringt die Unfallversicherung die gleichen
Leistungen wie die Krankenversicherung.
Darüber hinaus erbringt die Unfallversicherung noch
Unfallrente und Hinterbliebenversorgung -
das macht die Krankenkasse nicht.
Das ist aber wirklich nur pauschal, alles andere würde hier
den Rahmen sprengen.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

heute muß ich Dir einmal widersprechen.

pauschal gesagt, erbringt die Unfallversicherung die gleichen
Leistungen wie die Krankenversicherung.

Die Unfallversicherung erbringt im Grundsatz (Zusatztarife einmal ausgenommen) eine Invaliditätsentschädigung als Einmalzahlung, die Krankenversicherung trägt die Kosten der Heilbehandlung. Diese Leistung der Unfallversicherung erfolgt nur im Falle einer Invalidität.

Darüber hinaus erbringt die Unfallversicherung noch
Unfallrente und Hinterbliebenversorgung -
das macht die Krankenkasse nicht.

Beides sind Zusatzoptionen bei der Unfallversicherung, die nicht notwendigerweise im Versicherungsschutz enthalten sind.

Nichts für ungut.

Gruß

Nordlicht

Hallo Sine,

Welche Leistungen genau erbringt eine Unfallversicherung,
welche die Krankenversicherung und wo liegen ggf.
Überschneidungen?

Anders als mein Vorschreiber sehe ich nur geringe Überschneidungen zwischen KV und UV. Die KV zahlt nur eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, egal ob durch Krankheit oder Unfall hervorgerufen.

Die UV leistet im Falle eines Unfalles. In der Regel zahlt sie eine Einmalleistung wenn eine Invalidität in Folge eines Unfalles eingetreten ist. Nun gibt es in der Zwischenzeit in der UV eine Menge an Zusatzleistungen (Todesfallleistung, Renten, Tagegelder etc.) und Leistungserweiterungen (Leistung auch bei nicht-unfallbedingten Invaliditäten), sodaß man hier keine allgemeingültigen Aussagen mehr machen kann. Trotzdem sehe ich keine größeren Überschneidungen zwischen KV und UV, wenn wir mal von der Leistungsart „Krankenhaustagegeld“ (für beide Sparten ein Zusatztarif) einmal absehen. Wobei auch hier die UV nur bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt leistet, während die KV bei jedem Krankenhausaufenthalt leistet.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

ich darf auch noch meinen Senf dazu geben.

Hallo Günter,

heute muß ich Dir einmal widersprechen.

pauschal gesagt, erbringt die Unfallversicherung die gleichen
Leistungen wie die Krankenversicherung.

Die Unfallversicherung erbringt im Grundsatz (Zusatztarife
einmal ausgenommen) eine Invaliditätsentschädigung als
Einmalzahlung, die Krankenversicherung trägt die Kosten der
Heilbehandlung. Diese Leistung der Unfallversicherung erfolgt
nur im Falle einer

unfallbedingten

Invalidität.

Darüber hinaus erbringt die Unfallversicherung noch
Unfallrente und Hinterbliebenversorgung -
das macht die Krankenkasse nicht.

Beides sind Zusatzoptionen bei der Unfallversicherung, die
nicht notwendigerweise im Versicherungsschutz enthalten sind.

Nichts für ungut.

Gruß

Nordlicht

die Unfallversicherung leistet nur bei Unfall, also unfreiwillig plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes gesundheitschädigendes Ereignis. Nicht bei Erkrankungen.

Aber das wußtet ihr ja,

Gruß
Michael

Nun mal langsam!

Welche Leistungen genau erbringt eine Unfallversicherung,
welche die Krankenversicherung und wo liegen ggf.
Überschneidungen?

Anders als mein Vorschreiber sehe ich nur geringe
Überschneidungen zwischen KV und UV. Die KV zahlt nur eine
medizinisch notwendige Heilbehandlung, egal ob durch Krankheit
oder Unfall hervorgerufen.

Langsam - Luft holen - Marktkenntnis erwerben. Es gibt die Unfall Heilkostenhilfe, die Behandlungskodten trägt. Diese Leistungsart wird von einigen Gesellschaften übernommen. Sie dient aber i.d.R. zur Abdeckung von Kosten aus Selbstbeteiligungen bei Großschadentarifen. Allerdings ist die Leistungsart selten und muss ausdrücklich vereinbart werden.

Die UV leistet im Falle eines Unfalles. In der Regel zahlt sie
eine Einmalleistung wenn eine Invalidität in Folge eines
Unfalles eingetreten ist. Nun gibt es in der Zwischenzeit in
der UV eine Menge an Zusatzleistungen (Todesfallleistung,
Renten, Tagegelder etc.) und Leistungserweiterungen (Leistung
auch bei nicht-unfallbedingten Invaliditäten), sodaß man hier
keine allgemeingültigen Aussagen mehr machen kann. Trotzdem
sehe ich keine größeren Überschneidungen zwischen KV und UV,
wenn wir mal von der Leistungsart „Krankenhaustagegeld“ (für
beide Sparten ein Zusatztarif) einmal absehen. Wobei auch hier
die UV nur bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt leistet,
während die KV bei jedem Krankenhausaufenthalt leistet.

Und womit auch klar ist,d ass wenn schon KHT, dann PKV KHT abgesichert werden sollte. Das U-KHT ist eine völlig überflüssige Leistung!

Übrigens löst der Abschluss eines U-KHT bei den meisten PKV Versicherern, wenn dort schon ein KHT besteht, eine Obliegenheitsverletzung aus!

Thorulf Müller

Wenn schon senf, dann bitte den Richtigen!

die Unfallversicherung leistet nur bei Unfall, also
unfreiwillig plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes
gesundheitschädigendes Ereignis. Nicht bei Erkrankungen.

Falsch - Unfallversicherungen leisten heute teilweise auch bei anderen Ereignissen. Eine Frage der Definition in den Bedingungen! Aber im Grundsatz ist der Unfallbegriff hier richtig definiert worden!

Thorulf Müller

ich gehe vom Originäre Unfallbegriff aus! Welche Erweiterung über irgendwelche Klauseltexte eingeschlossen werden trägt doch hier nicht zu Sache bei. Dann darf ich garkeine Versicherungen mehr vergleichen, bei dem Einfallsreichtum der Gesellschaften.

Seis drum.

Michael

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heute muß ich Dir einmal widersprechen.

Hallo,

und ich muss Dir widersprechen :smile:

Günter meinte bei seiner Gegenüberstellung die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Es gibt diese Versicherungszweige schließlich nicht nur um privaten Bereich :wink:

Viele Grüße
Florian

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Langsam - Luft holen - Marktkenntnis erwerben. Es gibt die
Unfall Heilkostenhilfe, die Behandlungskodten trägt. Diese

Ich habe versucht, auf eine allgemein gehaltene Frage eine allgemein gehaltene Antwort zu geben und auch auf die Existenz von Zusatzleistungen hingewiesen.

Selbstbeteiligungen bei Großschadentarifen. Allerdings ist die
Leistungsart selten und muss ausdrücklich vereinbart werden.

Also für die Fragestellerin eher nicht von Interesse.

Günter meinte bei seiner Gegenüberstellung die gesetzliche
Kranken- und Unfallversicherung.

Da hast Du bestimmt Recht.

Versicherungszweige schließlich nicht nur um privaten Bereich

Bei meiner Antwort hatte ich unterstellt, dass die Fragestellerin eine Abgrenzung machen möchte zwischen dem Versicherungsschutz den sie hat und dem, den sie erwerben möchte. Dabei kann ich mich natürlich geirrt haben.

Hallo,
vielen Dank für die Hilfe - ja, ich habe das gemeint.
Ich vergesse manchmal, dass bei meinen Beiträgen hier im Brett
nicht jeder sofort weiss, dass ich ein Mensch der GKV bin.
Von daher sorry, dass ich micht nicht gleich klar ausgedrückt habe.
Gruss
Günter

Euch allen erstmal herzlichen Dank, das ging ja schneller als ich dachte, deshalb bin ich erst jetzt wieder hier.

Ich bin in der privaten KV und habe eine jährliche Eigenleistung in erheblicher Höhe vereinbart. Da ich Ärzte bzw. Krankenhaus nur im schlimmsten Notfall aufsuchen würde, also bei schlimmeren Unfällen, frage ich mich, ob eine UV vielleicht als Alternative zur KV, die ich nie nutze, in Betracht kommen könnte.

Wie ich euren Beiträgen wohl entnehme, käme die UV aber nicht auf für unfallbedingt erforderliche OPs und sonstige Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalt, Notarztwagen etc. Sehe ich das richtig?

LG, sine

Wie ich euren Beiträgen wohl entnehme, käme die UV aber nicht
auf für unfallbedingt erforderliche OPs und sonstige
Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalt, Notarztwagen etc.
Sehe ich das richtig?

Ja, das siehst Du richtig. Die private UV deckt solche Aussagen nicht.

Hör nicht auf ihn - das gibt es…

Ich bin in der privaten KV und habe eine jährliche
Eigenleistung in erheblicher Höhe vereinbart. Da ich Ärzte
bzw. Krankenhaus nur im schlimmsten Notfall aufsuchen würde,
also bei schlimmeren Unfällen, frage ich mich, ob eine UV
vielleicht als Alternative zur KV, die ich nie nutze, in
Betracht kommen könnte.

Wie ich euren Beiträgen wohl entnehme, käme die UV aber nicht
auf für unfallbedingt erforderliche OPs und sonstige
Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalt, Notarztwagen etc.
Sehe ich das richtig?

Nein!

Das richtige Produkt mit dem richtigen Inhalt macht das!

Es nennt sich Heilkostenhilfe und wird im Markt von einigen Versicherern angeboten.

Thorulf Müller

[email protected]

Und das ist definitiv FALSCH!

Thorulf Müller

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Danke Thorulf, das hört sich erstmal brauchbar an.

Ist nun diese Heilkostenhilfe ein besonderer Tarif der PKV oder der PUV oder einzeln buchbar.

Ich bin seit Jahren in der Axa und habe eine SB von 5000 oder 6000 Euronen p.a. (weiß ich gerade nicht genau)/ Jahresbeitrag ca. 750 Euro um den Dreh. Eine UV habe ich nicht. Wäre da noch Sparpotenzial?
Ein Wechsel der KV ist ja meist wegen der altersgebundenen Tarife sehr ungünstig oder sehe ich das falsch?

LG, sine

ganz einfach…

Ist nun diese Heilkostenhilfe ein besonderer Tarif der PKV
oder der PUV oder einzeln buchbar.

Der PUV und einzeln buchbar - aber nur bei ausgewählten Versicherern.

Ich bin seit Jahren in der Axa und habe eine SB von 5000 oder
6000 Euronen p.a. (weiß ich gerade nicht genau)

5.200 - Tarif eco

/ Jahresbeitrag
ca. 750 Euro um den Dreh. Eine UV habe ich nicht. Wäre da noch
Sparpotenzial?

Wieso Sparpotential - was willst Du sparen? Das kostet natürlich zusätzlich, weil es eine zusätzliche Leistung ist!

Ein Wechsel der KV ist ja meist wegen der altersgebundenen
Tarife sehr ungünstig oder sehe ich das falsch?

Das siehst Du richtig. Ich sehe keinen Grund, weshalb Du den KV Versicherer wechseln solltest!

Thorulf Müller

[email protected]

Nochmal besten Dank, Thorulf.

Ich frage mich nur schon länger, ob ich die KV überhaupt brauche, weil ich nur bei Unfällen sehr dramatischer Art auf die Schulmedizin zugreifen würde.

Habe bei Krankheiten von A-Z, auch bei sog. „unheilbaren“ sonst andere Favoriten, die mich weder viel Geld, noch mein Leben kosten :wink:.

LG, sine

Ich hoffe dass Sie von Schlaganfällen, Niereninsuffizienz und Herzinfarkten ewig verschont bleiben werden!

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