Hallo allerseits,
es habe Frau X zum 1. Dezember 13 eine Wohnung angemietet zu 640 Euro + 150 NK.
Im Mietvertrag würde von jährlicher NK Abrechnung gesprochen. Die Zählerstände würden abgelesen aber sind nicht im schriftlichen Mietvertrag notiert. Frau X zöge zwar ein, befände sich aber im Dezember und Januar im Urlaub und käme auch erst am Tag einer erneuten Zählerablesung Ende Januar zurück (die mit der Abrechnung beauftragte Firma fuer WW/Heizung würde ihre Abrechnung schon in den Februar datieren).
Nun käme mit Bezug auf diese Ablesung im August eine Aufforderung von nun an 170 Euro NK zu zahlen, da alleine schon im Dezember 194 Euro angefallen wären. Hierzu hätte man halt fuer die WW/Heizung den Jahresbetrag (also eigentlich das, was der Vormieter verbraucht hätte) durch 12 geteilt und diesen fuer Dezember angesetzt.
Fragen:
Darf der VM vorzeitig eine NK Abrechnung anfertigen oder muss er ein Jahr abwarten?
Darf der VM den Betrag einfach durch 12 teilen und dieses so ansetzen? Der VM behauptet, dieses wäre so abgemacht, woran sich Frau X aber so nicht erinnern könnte - insbesondere da ja auch die Zähler abgelesen worden wären.
Gruss
S.