Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich habe noch 3 Geschwister. Meine Frage ist: Müssen die Geschwister erst eine Verzichtserklärung unterschreiben oder kann man dieses umgehen???
Hallo,
eine überschriebene immobilie fällt nur dann mit ins erbe,wenn bis zum tod der eltern nach überschreibung weniger als 10 jahre vergangen sind.nach ablauf dieser 10 jahre wird es nicht mehr mitgerechnet.es könnte aber selbstverständlich auch eine vereinbarung zwischen ihnen und den geschwistern getroffen werden,in der die geschwister auf spätere ansprüche verzichten.
Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich
habe noch 3 Geschwister. Meine Frage ist: Müssen die
Geschwister erst eine Verzichtserklärung unterschreiben oder
kann man dieses umgehen???
Hallo Steff1982,
meiner Kenntnis nach, können die Eltern eine Immobilie jederzeit den Kindern überschrieben. Jedoch haben die Geschwister, wenn Sie von der Überschreibung wissen, die Möglichkeit ihren Pflichtanteil an dem voraussichtlichem Erbe vorzeitig geltend machen. Wenn sie dieses nicht machen, könnne die Eltern die Immobilie jederzeit ohne Probleme an ein Kind überschreiben.
Gruß
Pasha
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Geschwister erst eine Verzichtserklärung unterschreiben oder
kann man dieses umgehen???
Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich
habe noch 3 Geschwister. Meine Frage ist: Müssen die
Geschwister erst eine Verzichtserklärung unterschreiben oder
kann man dieses umgehen???
Hallo, wenn sich Deine Eltern den Nießbrauch an dem Haus vorbehalten, musst Du im Todesfall ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch ausbezahlen. Sicher kannst Du vor dieser Forderung kannst nur mit einem Pflichtteilsverzicht beim Notar sein. Da ihr für die Übertragung ohnehin zum Notar müsst, lasst Euch dort vorher pro und contra beraten.
Ingeborg
Hallo,
Ihre Eltern können zu Lebzeiten mit ihrem Haus machen was sie wollen, verkaufen, verschenken, verspielen, egal was und egal an wen… . Sie müssen niemanden fragen. Das Haus muss mit einem notariellen Vertrag überschrieben werden. Der Notar berät dann auch dazu. Beim Tode der Eltern vor Ablauf von 10 Jahren, könnte die Schenkung einen Ergänzungsanspruch der Geschwister auslösen.
Hallo,
die Eltern können zu Lebzeiten machen, was sie wollen, ohne eines oder mehrere Kinder um Zustimmung zu bitten.
Der Übertragung steht also nichts im Wege.
Ggf. aus goodwill heraus können Sie Ihre Geschwister irgendwann nach erfolgter Übertragung informieren.
Ein Hinweis: Wenn eines der Elternteile oder auch beide versterben, haben die Geschwister an der Übertragung einen Pflichtteilsergänzungsanspruch in Geld und zwar in Höhe vom Verkaufswert die Hälfte vom gesetzlichen Erbanspruch.
Und das gilt in Höhe von 100 % im ersten Jahr nach der Übertragung und ermäßigt sich jedes Jahr um 10 %, so dass nach 10 Jahren nichts mehr zu zahlen ist. Falls sich die Eltern ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauchsrecht einräumen lassen, ist das finanziell auch noch zu berücksichtigen.
MfG
PB
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Hallo,
wir leben in einem freien Land. Ihre Eltern können mit ihrem Eigentum tun und lassen, was sie wollen. Allerdings könnte es im Erbfall zu Ansprüchen Ihrer Geschwister kommen. Aber das wird Ihnen der Notar schon erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
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Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich
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Geschwister erst eine Verzichtserklärung unterschreiben oder
kann man dieses umgehen???
hallo steff1982
leider kann ich bei diesem problem nicht behilflich sein.
ich wünsche ihnen trotzdem einen guten start in´s neue jahr.
lg sicha
Hallo steff1982, so einfach kann man das nicht sagen, auf der sicheren Seite währest du, wenn Deine Geschwister eine Verzichtserklärung beim Notar abgeben würden. Ansonsten ist es so, daß, wenn zwischen der überschreibung und dem Tod der Eltern weniger als zehn Jahre liegen, die Geschwister den normalen Erbanspruch, dh. mindestens den Pflichtteil, hätten, dh. das Haus ginge dann, selbst bei Überschreibung, durch vier.
Gruß petit
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Geschwister erst eine Verzichtserklärung unterschreiben oder
kann man dieses umgehen???
Wie hier schon geschrieben worden ist, ist keine Zustimmung erforderlich. Aber wegen eines später evtl. entstehenden Pflichteilsergänzungsanspruchs ist es ratsam, zu versuchen, dass die Geschwister sich z.B. mit einem Pflichtteilsverzicht in notarieller Form beteiligen. Gelingt Ihnen dieses nicht, versuche ich trotz der Komplexität des Themas, hier einen kurzen Hinweis zu geben:
Wenn der Übertragungsvertrag eine annähernd volle Entgeltlichkeit (Summe aller übernommenen Verpflichtungen wie z.B. Pflege der Mutter in gesunden und alten Tagen, freies Essen, Wohnen, Heizen, Gartenbenutzen, evtl. auch laufendes Taschengeld und/oder einmalige Geldzahlung, Hypothekenschuldabtragung usw.) vorsieht, dann liegt keine Schenkung vor (welche den o.g. Anspruch auslösen kann !). Wie die genannten Leistungen zu bewerten und zu kapitalisieren sind, wird Ihnen ein erfahrener (also älterer) Notar erklären. Das Alter der Eltern wird evtl. erfordern, dass, um auf eine akzeptable Gesamtleistung zu kommen, Geldzahlungen zu vereinbaren sind (wobei bereits von Ihnen evtl. geleistete Geldbeträge eingerechnet werden können; sie sind natürlich im Vertrag zu deklarieren).
Derartige Verträge habe ich in der Praxis formuliert und begleitet -mit Erfolg!
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
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Hallo Steff 1982,
Ich wuerde, um spaeteren Streit fuer alle Beteiligten auszuschliessen,in jedem Fall einen Notar einschalten ,um Rechtssicherheit fuer die Eltern,die anderen 3 Geschwister und Dich selbst in einem Erbvertrag zu schaffen.
1.Wenn die Ueberschreibung jetzt erfolgen soll,dann muessen die Eltern bis zu ihrem Tod irgendwo wohnen,wahrscheinlich im Haus.Es wird im Grundbuch ein diesbezueglicher Vermerk eingetragen.
2.Davon ausgehend ,das kein weiteres wesentliches Vermoegen vorhanden ist,ist der Aufteilungsschluessel 1/4 fuer jedes Kind vom derzeitigen Verkehrswert.
Wenn alle Beteiligten mit dieser Loesung einverstanden
sind,must Du jedem Deiner Geschwister 1/4 des Verkehrswertes zum Zeitpunkt der Uebergabe auszahlen.
Du kannst zB. eine Hypothek ueber 75% des Verkehrswertes eintragen lassen,wenn Du z Zt. keine
Ersparnisse in dieser Hoehe hast. Wenn ja, dann brauchst Du nur weniger als die 75% als Hypothek.
3.Die Uebergabe des Hauses kann aber auch zu einem
spaeteren Zeitpunkt erfolgen zB.(nach Ableben beider Elternteile);dann hast Du jetzt noch Zeit Die Auszahlungssumme an die Geschwister anzusparen,denn Deine Gescwister koennen rechtlich von der geplanten
Uebergabe nicht ausgeschlossen werden.
Mit freundlichem Gruss W.Plasa
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herzlichen Dank für Ihre Frage zur vorweggenommen Erbfolge.
Die lebzeitige Grundstücksübertragung ist meist eine Schenkung. Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht der Geschwister ist nicht notwendig. Dazu hätten sie auch keinen Grund.
Allerdings kann die Zuwendung, im Erbfall Ausgleichs- bzw. Ergänzungspflichttig sein.
Auch kann Sie unter Umständen auch eine beeinträchtigtende Schenkung sein, die notfalls rückabgewickelt werden könnte.
Dazu sollten entsprechenden Regelungen getroffen werden.
Auch sollte ggf. an Ausgleichszahlungen an die weichendne Gewister gedacht werden.
Weitere Hinweise findne Sie auch unter:
http://rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
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Hallo,
deine Eltern sind frei in Ihrer Entscheidung ihr Eigentum wen auch immer zu überlassen. Es bedarf keinerlei weiterer Mitwirkung der anderen Geschwister!
ml.
Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich
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Geschwister erst eine Verzichtserklärung unterschreiben oder
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Guten Abend,
Ihre Eltern können machen, was sie wollen.
Ich denke, Ihre Frage geht um den Pflichtteil-/bzw. Pflichtteilsverzicht? Müssen, müssen Ihre Geschwister gar nichts. Meist ist es ja so, dass man die Geschwister dann ausbezahlt.
Um eine klärendere Antwort schreiben zu können, bitte ich Sie um eine spezifischere Frage, falls Sie noch was wissen möchten.
LG aus Stuttgart
Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich
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Erst jetzt aus dem Urlaub zrückgekehrt, teile ich mit: Eine Verzichtserklärung oder sonstige Mitwirkung der Geschwister ist nicht erforderlich.
Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich
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Hallo,
sorry keine Ahnung.
Gruß Sylvia
Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich
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Geschwister erst eine Verzichtserklärung unterschreiben oder
kann man dieses umgehen???
Es ist ein notarieller Erbfolgevertrag zu machen, in dem die Geschwister notariell auf ihren Pflichtanteil verzichten.
Eine vertragliche vereinbarung zwischen den Geschwistern und Eltern ist nicht rechtssicher also ungültig.
Hallo, meine Eltern wollen mir unser Haus überschreiben. Ich
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