Hallo!
angenommen ein Grundstück gehört 4 verschiendene Personen und eine 5. Person möchter gerne das Grundstück erwerben.
Was wäre für die 5. Person das günstigste?:
Kann man aus dem Beschriebenen nicht beantworten. Sollte sich das Grundstück im Betriebsvermögen befinden, ist eine steuerliche Beratung auch der Alteigentümer sinnvoll.
Überschreiben?
Damit dürfte im Sprachgebrauch das selbe wie schenken gemeint sein.
„schenken“
„schenken“ sieht das Gesetz nicht vor, sondern nur schenken. Sollten die „“ auf irgendwelche Zahlungen deuten, dann wäre es ein Verkauf.
Da die Schenkungssteuer selbst bei „Wildfremden“ in D nie über 50% liegt (und Freibeträge berücksichtigt werden) und die immer anfallenden Gebühren sich auch nicht wesentlich vom Kauf unterscheiden (wenn überhaupt), ist das für den Beschenkten wohl immer das Günstigste.
Nein, sondern Grunderwerbssteuer. Höhe je nach Bundesland unterschiedlich. (~ 4,5%)
das Grundstück im Betriebsvermögen befinden, ist eine
steuerliche Beratung auch der Alteigentümer sinnvoll.
Ggf. wäre dann die Differenz zwischen Buchwert und Verkaufspreis als ao-Ertrag dem Betriebsgewinn zuzurechnen.
Da die Schenkungssteuer selbst bei „Wildfremden“ in D nie über
50% liegt (und Freibeträge berücksichtigt werden) und die
immer anfallenden Gebühren sich auch nicht wesentlich vom Kauf
unterscheiden (wenn überhaupt), ist das für den Beschenkten
wohl immer das Günstigste.
Es ist natürlich schön, wenn man zwischen den Alternativen Kauf oder Schenkung wählen kann
Höhe der im konkreten Fall anfallenden Schenkungssteuer mit der Grundwerwerbsteuer + Kaufpreis vergleichen.
Danke für eure Antworten!
will es etwas genauer formulieren.
4 Gewister wollen einer 5. Person ein GRundstück „überlassen“
Die 5. Person (Verwandt) will beim „erwerben“ Geld sparen.
was ist günstiger: Schenken oder Vekaufen!?
4 Gewister wollen einer 5. Person ein GRundstück „überlassen“
Die 5. Person (Verwandt) will beim „erwerben“ Geld sparen.
was ist günstiger: Schenken oder Vekaufen!?
Schenken ist für den Erwerber am günstigsten, denn bei einer Schenkung bekommt er das Grundstück ohne Gegenleistung.
Aber mal im Ernst:
Ich bin für kaufen und dabei ehrlich bleiben. Jegliche „Trickserei“ bedeutet, daß irgendwas nebenher läuft, was vom Kaufvertrag nicht erfasst wird. Da kann es leicht zu Problemen kommen. Außerdem gibt es Schlechtigkeiten wie beispielsweise Vorkaufsrechte, so daß irgendwann ein lachender Dritter auftauchen könnte. Der Teufel steckt immer im Detail.
Ich würde mich beim Steuerberater und beim Notar beraten lassen, nachdem ich dort alle Karten auf den Tisch gelegt hätte.
Hallo,
für die Schenkungsteuer (vor allem für die Freibeträge) kommt es auf das genaue Verwandschaftsverhältnis an.
Außerdem ist zu beachten, daß man die Schenkung (oder auch, wenn der Kaufpreis viel zu niedrig angesetzt wurde) möglicherweise zurückgeben muß (bzw. bei einem Grundstück praktisch eher bezahlen), wenn der Schenker bedürftig werden sollte.
Die Grunderwerbsteuer gibt es auch Ausnahmen. Siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer#Ausna…