habe gehört daß geschenke an kinder (haus)bei einem pflegefall 10 jahre zurück gefordert werden.
habe gehört daß geschenke an kinder (haus)bei einem
pflegefall 10 jahre zurück gefordert werden.
Gibe es dazu eine Frage?
habe gehört daß geschenke an kinder (haus)bei einem
pflegefall 10 jahre zurück gefordert werden.
Eine Hausschenkung wird im Grundbuch eingetragen.
Sind im Grundbuch solche Rückgaben eingetragen?
Wenn nicht, ist keine Rückforderung möglich!
die frage scheint zu lauten:
ist es so, dass im falle eines pflegefalles zur kostendeckung auch an das haus gegangen werden kann, wenn die schenkung noch keine 10 jahre zurückliegt.
soweit ich informiert bin: ja!
an das Haus nur wenn ein Vermerk im Grundbuch eingetragen ist.
jedoch besteht eine Verpflichtung von den Kindern nach dem SGB.
(Unterhalt)
an das Haus nur wenn ein Vermerk im Grundbuch eingetragen
ist.
wo steht das? und was für ein vermerk soll das sein?
eine freundin hat gerade selbst den fall und ihr wurde sowohl vom zuständigen amt als auch von verschiedenen pflegeheimen gesagt, dass das haus als grundlage genommen wird (also beliehen) wenn die schenkung keine 10 jahre her ist.
da die kosten durch unterhalt wohl in den seltesten fällen gedeckt werden kann ist das eine gängige methode um die kosten nicht auf vater staat abzuladen.
wenn dies nur mit einschränkungen möglich wäre, hätte das doch einer von denen sagen können, oder?
ergänzend, gerade noch gefunden
auszug:
II. Zugriff auf das Vermögen
Welches Vermögen des Kindes wird verschont?
- Von vornherein unantastbar ist Vermögen, das zur Deckung des Eigenbedarfs nötig ist (z.B. Betriebsvermögen, Geschäft, Landwirtschaft etc.)
- ferner ein „angemessenes“, selbst genutztes Familienheim (anders bei Luxus-Villa oder binnen 10-Jahres-Frist von Eltern geschenktes Haus )
- sonstiges Vermögen muss dann nicht verwertet werden, wenn der Betroffene dadurch von laufenden Einkünften abgeschnitten würde, die zum Bestreiten eigenen Unterhalts nötig sind
- zudem verbleibt ein „Notgroschen“
- das aktuelle BGH-Urteil gesteht auch einen Freibetrag für die eigene Altersvorsorge zu (5% des Lebens-Bruttoeinkommens)
Verbleibt hiernach noch ein Überschuss, so muss das Kind diesen nur zur Hälfte einsetzen.
nachzulesen hier:
http://www.rechthaber.com/teure-eltern-wer-zahlt-das…