überschreibung auf anderer person (2)

hallo :smile:

mal angenommen personX möchte personY ein objekt überschreiben.
wäre dabei eine überschreibung gleichzusetzten mit einer schenkung?

wäre diese schenkung 10jahre lang anfechtbar?

würde sich das bei einer überschreibung mit gegenwert anders verhalten?

müsste der gegenwert dem wert des opjektes entsprechen? dürfte der gegenwert geringer ausfallen?

immer dankbar f. hinweise und tipps.
gruss
marco

Hallo

mal angenommen personX möchte personY ein objekt
überschreiben.
wäre dabei eine überschreibung gleichzusetzten mit einer
schenkung?

Das kommte darauf an, ob eine Gegenleistung (Zahlung eines Geldbetrages, Erlass einer Schuld, etc.) vereinbart ist. Erhält der Überschreibende keine Gegenleistung, so liegt eine Schenkung vor.

wäre diese schenkung 10jahre lang anfechtbar?

Das kommt darauf an, aus welchem Grund. Zudem müssten diesbüglich die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

An sich ist eine Schenkung überhaupt nicht anfechtbar. Anders ist das aber, wenn der Schenkende Schuldner eines Dritten ist und dieser bereits einen Titel erwirkt hat oder kurz davor steht.

Anders ist es auch, wenn der Überschreibende plötzlich zum Sozialfall wird oder pflegebedrüftig, etc.

Es gibt ein paar Möglichkeiten, die aus den wenigen Informationen aber nicht festgestellt werden können.

würde sich das bei einer überschreibung mit gegenwert anders
verhalten?

Das kommt darauf an, ob der Gegenwert angemessen ist. Natürlich kann man Sachen billiger und äußerst günstig verkaufen, irgendwann ist aber auch die Grenze zur Schenkung überschritten und ein Teil wird als Schenkung angesehen.

müsste der gegenwert dem wert des opjektes entsprechen? dürfte
der gegenwert geringer ausfallen?

s.o.

Gruß
Dea

erst mal danke für deine antwort!

du schreibst:
**Natürlich kann man Sachen billiger und äußerst günstig

verkaufen, irgendwann ist aber auch die Grenze zur Schenkung
überschritten und ein Teil wird als Schenkung angesehen.**

damit eine überschreibung nicht zur einer schenkung wird.
mal angenommen eine eigentumswohnung ist zu jeweils 50% auf die personen geschrieben, nun möchte personX auf 100% überschrieben bekommen.
wo läge die grenze zu schenkung bei überschreibung genau, könntest du das in prozent beschreiben.

danke nochmal :smile:
marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

mal angenommen eine eigentumswohnung ist zu jeweils 50% auf
die personen geschrieben, nun möchte personX auf 100%
überschrieben bekommen.
wo läge die grenze zu schenkung bei überschreibung genau,
könntest du das in prozent beschreiben.

Es geht um die Gegenleistung für die Überschreibung. Das ist das entscheidende.

Allerdings kann man auch da nicht sagen, welcher Wert angemessen ist. Das ist nur indivuell feststellbar.

Gruß
Dea