Hallo, ich habe eine Frage zur Überschreibung eines Hauses.
Folgender Fall liegt vor:
Mein Schwiegervater ist 2011 verstorben und somit wurde meine Schwiegermutter (aufgrund Berliner Testament) Alleinerbin.
Nun wollte meine Schwiegermutter meinem Mann das Haus überschreiben sodass er allein im Grundbuch steht. Vorher stand nur sein Vater drin.
Mein Mann hat im übrigen noch eine Schwester die das Haus nicht möchte und verzichten würde.
Nun war meine Schwiegermutter beim Notar und der meinte wohl das es nicht geht mit Überschreiben da sie Alleinerbin ist und wir aber einen Vertrag aufsetzen können indem Sie uns die Nutzung des Hauses „erlaubt“. Sie will in ein anderes Bundesland ziehen, will sich aber ein lebenslanges Wohnrecht vorbehalten.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen warum das mit dem Überschreiben nicht gehen soll. Wir haben doch nichts davon wenn sie weiterhin im Grundbuch steht und wir das Haus umbauen und sanieren aber es doch nicht unser ist.
Hallo
Bin kein Rechtsanwalt u. kann daher keine verbindliche Aussage geben. Aber wenn die Mutter Alleinerbin ist aufgrund eines Berliner Testamentes kann Sie doch mit dem Haus machen was sie will, verkaufen, überschreiben oder verbrennen. Ich würde mal den Notar wechseln oder waren Sie bei dem Notargespräch garnicht dabei ? Ich zweifele die Richtigkeit dieser Aussage einfach an. Aber alles ist nur unverbindlich, nur der gesunde Menschenverstand sagt mir, das da etwas nicht stimmt.
petgri
hallo innessa1,in stichworten:die verzichtserklärung
nur mit beglaubigter unterschrift vom notar.deine
schwiegermutter kann euch das haus übergeben wenn
ein niesbrauchrecht für sie imm grundbuch eingetragen ist.ihr braucht dann keine erbschafts,schenkungs,
grunderwerbssteuer zu zahlen.ihr zahlt dann hausversicherung und gemeindesteuern was sonst noch auf euch zukommt muß mit dem rechtsanwalt geklärt werden.dann könnt ihr nach übergabe lustig werkeln.
deine schwiegermutter kann euch das haus nicht wegnehmen,es sie denn ihr trachtet nach ihrem leben.
eins sei noch vermerkt ihr könnt das haus nicht verkaufen und beleihen.wenn eure schwiegermutter stirbt erlischt das niesbrauchrecht und ihr könnt mit dem haus machen was ihr wollt.
gruß uwe
Hallo
Natürlich hat der Notar recht.
Wenn die Mutter stirbt, erben die Kinder das Haus zu gleichen Teilen (oder es wird jemand enterbt-dann Pflichtteil). Ich kann mir nicht vorstellen, das die Schwester
auf ihr Erbe verzichtet, wenn sie auch im Haus nicht wohnen will (Schwester auszahlen).
Es ist auch nicht ungewöhnlich mit dem lebenslangen Nießbrauchrecht.
Viele Grüsse
Hallo Inessa1,
aus rechtlichen Fragen halte ich mich besser raus.
Nur meiner Meinung nach, könnte der Notar Sie auch beraten können, im Sinne welche andere Möglichkeiten gibt’s damit Ihr Mann Eigentümer wird. Ansonsten einen Anwalt konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen, Albert.
Ich würde an deiner stelle selbst mal zu einem Notar oder Rechtsanwalt gehen und mich erkundigen wie die genaue Rechtslage in deinem Fall ist.
MfG
Michael
bitte konsultiere Dich genau über das Erbrecht. Habe darüber auch schon Artikel gelesen, und im Fernsehen ist ebenfalls schon berichtet worden. Ich kann Dir aber hier nichts genaues erklären.