Hi Wissende,
wenn eine Immobilie 50:50 zwei Personen gehört und noch eine gewisse Restschuld daran getilgt werden muß, wie kann man am preiswertesten eine Überschreibung des Anteils einer Person auf die andere durchführen.
Sei die Immobilie 250.000 € wert und noch 50.000 € zu bezahlen.
Zum Notar gehen und den Anteil - Restschuld/2 bezahlen und den Eintrag ins Grundbuch ändern oder wie geht es anders/besser?!
Gandalf
Hallo Gandalf,
die Umschreibung im Grundbuch muss generell durch einen Notar erfolgen. Die Restschuld ist hierfuer nicht massgeblich. ABER: die finanzierende Stelle wird nicht zwingend den zweiten Schuldner aus der Pflicht entlassen. I.d.R. haften beide Schuldner gesamtschuldnerisch. Das heisst, dass jeder auch fuer die Schulden des anderen haftet und die Bank nicht verpflichtet ist, den Kredit auf einen Schuldner abzustellen, selbst wenn die Haelfte der Restschuld bezahlt wird. Hier kann nur ein Gang zur betreffenden Bank eine abschliessende Antwort geben.
Gruss,
Alfred