Überschreibung Haus auf zwei Parteien, Wohnrecht?

Hallo!

Ein Vater überschreibt sein noch mit zwei Krediten belastetes Haus mit zwei Mietparteien auf seine beiden Töchter, unter der Voraussetzung, dass die Mieteinnahmen zur Tilgung der Kredite verwendet werden und ihm jeden Monat auf Lebenszeit ein bestimmter Betrag als „Rente“ davon zusteht - wobei allerdings im Vertrag steht, dass dieser Betrag bei beiderseitigem Einverständnis gemindert werden kann, sollten die Mieteinnahmen z. B. aufgrund von Leerstand der Wohnungen geringer ausfallen. Die restlichen Einnahmen können unter den Schwestern aufgeteilt werden, wobei dieser Betrag so niedrig ausfällt, dass die Schwestern beschließen, ihn auf dem gemeinsamen Hauskonto zu lassen, um nötige Reparaturen etc. davon zu zahlen.
Eine der Mietparteien zieht nun aus dem Haus aus und eine der beiden Töchter möchte in das Haus einziehen. Was muss die Tochter an Miete zahlen? Da ihr die Hälfte des Hauses gehört, zahlt sie nur die Hälfte der Kaltmiete? Und was passiert mit dem Betrag an den Vater? Die Kredite müssen ja weiterhin abbezahlt werden.

Für schnelle Hilfe danke ich schon mal im Voraus.

Die Kredite laufen übrigens weiter auf den Namen des Vaters.

Und noch eine Zusatzfrage: Wenn das Haus verkauft werden würde, wer würde dann das Geld erhalten? Die beiden Töchter, da ihnen das Haus ja nun gehört, oder der Vater, da ihm das Haus viel länger gehört hat? Oder würden alle drei Parteien etwas erhalten?

Hallo,

die „Kredite“ sind wahrscheinlich Hyotheken oder Grundschulden?
Die stehen wahrscheinlich im Grundbuch, da hat der Vater wenn es so ist nichts mehr mit zu tun.

Ich verstehe nicht warum die Schwester, die in eine Wohnung zieht nur die Hälfte der Miete zahlt. Sie zahlt ganz und wenn nach Tilgung der Forderungen auf die Grundschuld oder Hypothek und die „Rente“ des Vates was übrig bleibt, gehört ihr die Hälfte.

Gruß
P.

Noch unsinniger hätte man das kaum gestalten können-aber bitteschön.
Wie die beiden das regeln, bleibt ihnen überlassen, solange sie sich einig sind.
Da wird sich niemand einmischen.

Und wenn das Haus verkauft werden würde, bekämen die Töchter das Geld.

Ach ja, und wieso steht „Wohnrecht“ im Titel, so eines hat doch hier niemand, oder?

Noch unsinniger hätte man das kaum gestalten können-aber
bitteschön.

Was genau? Den Vertrag? Das haben sich die Töchter ja so nicht ausgesucht.

Wie die beiden das regeln, bleibt ihnen überlassen, solange
sie sich einig sind.
Da wird sich niemand einmischen.

Welche beiden? Es geht hier ja schließlich um drei Parteien, da ja auch die „Rente“ des Vaters von den Einnahmen abhängt.

Und wenn das Haus verkauft werden würde, bekämen die Töchter
das Geld.

Auch, wenn im Vertrag geregelt ist, dass die Töchter das Haus zu Lebzeiten des Vaters nur mit seiner Zustimmung verkaufen können?

Ach ja, und wieso steht „Wohnrecht“ im Titel, so eines hat
doch hier niemand, oder?

Ja, wusste nicht so recht, wie ich das beschreiben soll, aber ich habe auch nicht herausgefunden, wie ich meinen Beitrag bearbeiten und das wieder löschen kann. Sorry.

Danke jedenfalls.

Hallo,

die „Kredite“ sind wahrscheinlich Hyotheken oder
Grundschulden?
Die stehen wahrscheinlich im Grundbuch, da hat der Vater wenn
es so ist nichts mehr mit zu tun.

Nein, sind sie nicht. Der Vater hat die Kredite damals aufgenommen, um das Haus bezahlen zu können und sie laufen, wie gesagt, weiterhin auf seinen Namen.

Ich verstehe nicht warum die Schwester, die in eine Wohnung
zieht nur die Hälfte der Miete zahlt. Sie zahlt ganz und wenn
nach Tilgung der Forderungen auf die Grundschuld oder Hypothek
und die „Rente“ des Vates was übrig bleibt, gehört ihr die
Hälfte.

Das war ja gerade die Frage.

Danke jedenfalls.

Noch unsinniger hätte man das kaum gestalten können-aber
bitteschön.

Was genau? Den Vertrag? Das haben sich die Töchter ja so nicht
ausgesucht.

Naja, irgendwer wird ihn sich doch wohl ausgedacht haben-und derjenige gehört dafür eigentlich geteert und gefedert.

Wie die beiden das regeln, bleibt ihnen überlassen, solange
sie sich einig sind.
Da wird sich niemand einmischen.

Welche beiden? Es geht hier ja schließlich um drei Parteien,
da ja auch die „Rente“ des Vaters von den Einnahmen abhängt.

Die Töchter. Im Vertrag ist doch kein fester Betrag vereinbart, oder?
Sondern nur irgenwas mit Einnahmen-und bei einer Eigennutzung gibts nun mal keine Einnahmen.

Und wenn das Haus verkauft werden würde, bekämen die Töchter
das Geld.

Auch, wenn im Vertrag geregelt ist, dass die Töchter das Haus
zu Lebzeiten des Vaters nur mit seiner Zustimmung verkaufen
können?

Auch dann.

Noch unsinniger hätte man das kaum gestalten können-aber
bitteschön.

Was genau? Den Vertrag? Das haben sich die Töchter ja so nicht
ausgesucht.

Naja, irgendwer wird ihn sich doch wohl ausgedacht haben-und
derjenige gehört dafür eigentlich geteert und gefedert.

Ja, der Notar gemeinsam mit dem Vater. Wobei der Notar eigentlich aber auch davon abgeraten hat, dem Vater monatlich einen Betrag in der Höhe zu zahlen, den er nun bekommt. Letzterer hat allerdings darauf bestanden. Die Töchter waren also wohl dumm (oder vielleicht einfach noch jung und naiv), den Vertrag so zu unterzeichnen … Gibt es eine Möglichkeit, von solch einem Vertrag zurückzutreten?

Wie die beiden das regeln, bleibt ihnen überlassen, solange
sie sich einig sind.
Da wird sich niemand einmischen.

Welche beiden? Es geht hier ja schließlich um drei Parteien,
da ja auch die „Rente“ des Vaters von den Einnahmen abhängt.

Die Töchter. Im Vertrag ist doch kein fester Betrag
vereinbart, oder?
Sondern nur irgenwas mit Einnahmen-und bei einer Eigennutzung
gibts nun mal keine Einnahmen.

Leider doch, im Vertrag ist ein fester Betrag vereinbart, der dem Vater auf Lebzeiten monatlich gezahlt werden soll. Und der Kredit muss auch weiter abgezahlt werden. Wenn die eine Wohnung selbst genutzt wird und nicht weiterhin die komplette Miete gezahlt wird, die die jetzigen Mieter zahlen, reichen die Einnahmen nicht für beides.

Und wenn das Haus verkauft werden würde, bekämen die Töchter
das Geld.

Auch, wenn im Vertrag geregelt ist, dass die Töchter das Haus
zu Lebzeiten des Vaters nur mit seiner Zustimmung verkaufen
können?

Auch dann.

Gibt es eine Möglichkeit,
von solch einem Vertrag zurückzutreten?

Wohl kaum. Müsste ein RA prüfen.

Leider doch, im Vertrag ist ein fester Betrag vereinbart, der
dem Vater auf Lebzeiten monatlich gezahlt werden soll. Und der
Kredit muss auch weiter abgezahlt werden. Wenn die eine
Wohnung selbst genutzt wird und nicht weiterhin die komplette
Miete gezahlt wird, die die jetzigen Mieter zahlen, reichen
die Einnahmen nicht für beides.

Dann muss die Tochter den Betrag eben aus „eigener Tasche“ zahlen, wo ist das Problem?

Leider doch, im Vertrag ist ein fester Betrag vereinbart, der
dem Vater auf Lebzeiten monatlich gezahlt werden soll. Und der
Kredit muss auch weiter abgezahlt werden. Wenn die eine
Wohnung selbst genutzt wird und nicht weiterhin die komplette
Miete gezahlt wird, die die jetzigen Mieter zahlen, reichen
die Einnahmen nicht für beides.

Dann muss die Tochter den Betrag eben aus „eigener Tasche“
zahlen, wo ist das Problem?

Das Problem ist, dass die Tochter dafür nicht genug Geld hat, ist doch wohl klar.
Also haben die beiden Töchter eigentlich nichts davon, das Haus zu behalten, sondern es wäre wohl sinnvoller, es zu verkaufen.

Dann soll sie eben nicht einziehen, sondern da wohnen bleiben, wo sie jetzt ist6!

1 „Gefällt mir“