Überschreibung- Kredit

Guten Tag,
angenommen, die Oma würde ihr Haus dem Enkel überschreiben. Sie lässt im Grundbuch auch ein Wohn- und Nutzrecht für sie eintragen. Sie hat aber Angst, dass sie doch noch einmal später einen Kredit auf das Haus aufnehmen will. Geht das? Könnte man beim Notar evtl. festlegen, dass die Oma hierzu immer (auch nach 10 Jahren) befugt sein wird?

Hallo

wenn die Oma aus dem Grundbuch raus ist sie nicht mehr Eigentümer, also hat sich das mit dem Kredit eh erledigt. Und Omas kriegen eh keinen Kredit mehr ab eines gewissen Alters.

LG

hallo!

nee, so ganz stimmig ist das nicht. ist die oma aus dem grundbuch raus, istsie nicht mehr eigentümerin, das ist korrekt. sie könnte damit dann auch nicht mehr bestimmen, ob ein teil der immobilie/des grundstsücks als kreditsicherheit herhält. auch korrekt.
vertraglich vereinbaren und notariell beurkunden ließe sich allerdings eine ganze menge mehr als nur ein „geht nicht“ - möglich ist unglaublich vieles, und konstellalationen kann man sich ausmalen ohne ende. die frage, die sich da eher stellt, ist, was sinnvoll ist und was nicht. und vor allem: ob der enkel sich auf solche „nebenverträge“ einließe, weil er ja damit auf unbestimmte zeit doch nicht so ganz über sein eigentum verfügen könnte.
was definitiv nicht stimmt: daß rentner ab einem bestimmten alter keinen kredit mehr bekommen. richtig ist: je älter, je schwerer. letztendlich ist aber alles nur eine frage der sicherheiten und des monatlichen einkommens! und wenn die oma schotter hat wie blöde, dann könnte sie sehr wohl einen kredit bewilligt bekommen (ob das sinn macht, steht auf einem anderen blatt papier).

gruß, boris