Überschreiten eines Halteverbotsschildes

Hallo zusammen,

Eine fiktive Frage: Wenn ein Auto direkt an der Grenze zu einem Halteverbotsschild steht, der Kofferraum aber rund 35cm darüber hinausgeht - parkt man dann schon im Halteverbot?

Zu Relation: Angenommen, es handelt sich um ein „mobiles“ Schild auf einem Betonfuß. Der überschrittene Abstand ist kleiner als dieser Betonfuß vom Schild…

Was sollte ein Halter des Wagens tun, wenn er einen Strafzettel dafür bekommen hat?

DANKE!

Hallo,

Kann denn der Betroffene noch vermitteln, wie Parkplätze eingeteilt gewesen sein konnten…bzw. was an der Fläche mit der Ausnahmegenehmigung denn vom Veranstalter so geplant gewesen sein konnte ?

Bei einem Umzug könnten mal alle Parteien befragt werden, ob es je nach Parksituation wirklich hinderlich war…
Na ja, es kann auch übereifrige Menschen der entsprechenden Berufsgruppe geben.

mfg

nutzlos

Hallo,

Eine fiktive Frage: Wenn ein Auto direkt an der Grenze zu
einem Halteverbotsschild steht, der Kofferraum aber rund 35cm
darüber hinausgeht - parkt man dann schon im Halteverbot?

Ja.

Was sollte ein Halter des Wagens tun, wenn er einen
Strafzettel dafür bekommen hat?

Bezahlen und für die Zukunft merken.
Eine minimale Chance bestünde, wenn man belegen könnte, daß jemand das Schild verschoben hat, nachdem man das Fahrzeug dort abgestellt hat.

Cu Rene

Hallo,

Was sollte ein Halter des Wagens tun, wenn er einen
Strafzettel dafür bekommen hat?

  • die Verwarnung nicht annehmen.
  • nachfragen, ob das Schild aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt wurde
  • sich nach Urteilen über ähnlich gelagerte Fälle umschauen (gibt es mit Sicherheit)und dann weiter entscheiden.

Gruss

Iru

Nachtrag
Hallo,

ich habe mich mal schlau gemacht und ein Urteil über die geringfügige Überschreitung von markierten Parkflächen gefunden. Orientierungssatz:
„Ragt ein Fahrzeug nur geringfügig über eine markierte Parkfläche hinaus, ist darin regelmäßig kein ordnungswidriges Verhalten nach StVO § 41 Abs 3 Nr 7, StVO &, § 49 Abs 3 Nr 4 zu sehen“
Dies dürfte analog zu dem geschilderten Fall anzuwenden sein. Vermutlich gibt es ncoh andere Urteile darüber, ich habe aber nur das eine gefunden:
OLG Karlsruhe vom 21.03.1979, 3 Ss (B) 488/78

Gruss

Iru

Okay, Nachtrag…

die fiktive Person in dem fiktiven Fall hat den Strafzettel nicht deswegen bekommen, sondern weil das AUto vor einer Garage stand, an der ein Schild steht „Ausfahrt freihalten“. Jeder aus der Gegend weiß aber, dass diese Garage von einem dubiosen Fahrradreparateur betrieben wird. Es standen bisher auch immer Autos davor und es gab nie Knöllchen, obwohl in dieser STraße mehrmals täglich kontrolliert wird. Die Einfahrt ist voller defekter Fahrräder und Schrottteilen, die dort seit Monaten liegen und vor sich hinrosten. Ruft man die Nummer des Reparateurs an, ist das Handy ständig aus. Dementsprechend ist aus Sicht der fiktiven Eprson die Garage weniger einer Garage, sondern eher ein Müllhalde.

Kann die Person dort etwas gegen machen? Also es ist wirklich eindeutig, dass diese Garage nicht genutzt wird. Ich kann gerne auch ein Foto posten, wie das dort aussieht bzw. „aussehen könnte“ :wink:

Beste Grüße & VIELEN DANK!

Hallo,

Ob die Idee mit dem Foto im allgemeinen Abruf ( vor allem " so könnte es … " gut ist, möchte ich jetzt mal nicht unterstützen.
Da könnte zunächst mal im privatem Umfeld versucht werden, ob die Situation nicht durch einen Schlichter geregelt werden könnte.

Also in nachbarschaftlichen Differenzen wären Fotos nicht die beste Wahl, da es so gesehen wenig diskutabel ist, private Umstände 3. Privat -Personen für jedermann als Foto abrufbar ins Netz zu stellen.

Da hilft ggf. mal hier die direkte Expertenanfrage, oder mit der betroffenen Person gemeinsam eine Möglichkeit der Schlichtung zu finden.

So hat ein Laie geantwortet. Expertenmeinungen mögen folgen.

mfg

nutzlos