Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer

Hallo,

es geht um eine Studentin mit einer chronischen Erkrankung (30% Behinderung), die BAföG bezieht und die Regelstudienzeit (3 Jahre, Bachelor) um zwei Semester überziehen muss.
Absolvieren muss sie in dieser Zeit: ein 6wöchiges Praktikum (240 Stunden), die Bachelorarbeit und das dazugehörige Kolloquiuum (12 Wochen, 420 Stunden), 2 Vertiefungen (je 300 Stunden, somit 600 Stunden) und ein Wahlfach (90 Stunden).
Das zuständige BAföG-Amt genehmigt fünf weitere Monate der Förderung, nachdem jegliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinungen (ca. vier Monate im 5. und 6. Semester, aber nicht am Stück!) + eine Erklärung des behandelnen Facharztes + eine Erklärung der Hochschule, dass frühestens im Sommer mit einem berufsqualifizierenden Abschluss gerechnet werden kann + der Behinderungsbescheid des Versorgungsamtes + eine Erklärung der Studentin, wie genau sich die Symptome der Erkrankung (colitis ulcerosa, chron. Darmerkrankung) auf das Studium auswirken, eingereicht worden sind.
Der Bescheid liegt noch nicht vor, ist ihr aber am Telefon zugesichert worden. Somit sind vier Monate ohne jegliches Einkommen vergangen und eine Erklärung des BAföG-Amtes liegt ebenfalls noch nicht vor.
Welche Möglichkeiten bestehen jetzt? Wie kommt das Amt auf eine Berechnung von fünf Monaten, d.h. noch nicht einmal einem vollständigen Semester? Falls ein Widerspruch nicht effektiv sein sollte, was bleiben für weitere Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren (abgesehen von einem Studienkredit)?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

Liebe Grüße
Sabrina

In Ihrem hypothetischen Fall macht es unter Umständen Sinn ersteinmal einen Widerspruch zu verfassen und auf die besonderen Gründe hinzuweisen. Vor allem die Behinderung, wobei der Umfang der Erschwerung bezgl. des Studiums detailiert dargelegt werden sollte, könnte einen Grund für besondere Zuwendungen bzw. weitere Förderungen sein.

Im übrigen, bei nicht Förderung, hilft der Weg zur Behörde. Dort müssen Auskünfte erteilt werden.
Ggf. kommt „Hartz IV“ oder KDU in Betracht. Immerhin würden dann auch keine Anwaltskosten aufkommen.

MfG
robobob.

Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!