Überschreitung des Übungsleiterfreibetrags als Student

Guten Tag Zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Wenn man als Student als Übungsleiter angestellt ist und den jährlichen Freibetrag von 2400 Euro überschreitet mit welchen steuerlichen Abgaben muss man rechnen? Zählt es ganz „normal“? Also z.b. Steuerklasse 1? Oder gibt es für Studenten andere Regelungen?

Ergänzend:

Wo gibt man diese Einnahmen an wenn man sie versteuern muss? In der Steuererklärung?

Vielen Dank schonmal!

Tobi

Servus,

wenn man tatsächlich angestellt ist, ist es Sache des Arbeitgebers, hier Lohnsteuer abzuführen; das geschieht nach den Abzugsmerkmalen, die „noch frei“ sind: Also Klasse I im Normalfall, Klasse VI, wenn schon ein anderer Job da ist. Die Werte von der Lohnsteuerbescheinigung, die der Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt hat, werden dann genau so in Anlage N übernommen, wie sie auf der Bescheinigung stehen.

In den allermeisten Fällen wird es sich dabei aber nicht um nichtselbständige Arbeit handeln, sondern der Chorleiter oder Kegeltrainer oder was immer der Übungsleiter macht, wird ein Honorar erhalten. Das kommt in Zeile 36 der Anlage S.

Schöne Grüße

MM