Überschrift vom Sofortkaufangebot stimmt nicht

Mal die Frage:
Ein Buchhändler böte auf einer Internetplattform an
“6 Bändiges Universal Lexikon von 2002 verlag blablabla”
weiter stünde da,
Preis: Sofortkauf 16,99€
Beschreibung: Buch ist gelesen es hat Gebrauchsspuren.

An weiterer Stelle steht, Band 3 ist ein ungelesenes Mängelexemplar.
weiter steht da es hat 3900 Seiten.

Die Firma schickt aber nur den einen Band 3. Die Seitennummerierung beginnt bei 2810 und endet bei 3900 ist also üblich bei mehrbändigen Werken, dass fortlaufende Nummerierung erfolgt. Der Band 3 hat also nicht 3900 Seiten wie beschrieben, sondern nur 1090 Seiten - also auch das stimmt nicht mit der angegebenen Seitenzahl überrein.

Btw: 16,99€ erschien dem Käufer sehr niedrig, deshalb hatte er auch zugegriffen. Das 6 Bändige Werk wird sonst so um 100€ kosten

Frage: hätte ein Kunde das Recht, ein 6Bändiges Lexikon zu verlangen oder Schadenersatz von 100€ - wenn dieser Buchladen ein solches 6 bändiges Lexikon nicht liefern könnte.

Hätt ich gern gewusst

Ramona

Stelle dir mal folgendes szenario vor:

A kauft den letzten Apfel von Lidl für 49ct und merkt auf dem Parkplatz, dass er innen fault. Darf A jetzt zu Lidl gehen und 1,49€ zurückverlangen, weil ein Apfel bei Rewe um die Ecke genau soviel kostet?

Der Käufer hätte natürlich das Recht, in o.g. Fall den Kaufpreis zurück zu erhalten (BGB §323 (5)) zzgl. eventueller Versandkosten. Mehr aber nicht. Es sei denn, dem Käufer wäre nachweislich ein weiter Schaden als die Versandkosten entstanden. (Wut zählt übrigens nicht als Schaden idS :wink: )

Im Übrigen habe viele Internetauktionshäuser ein Bewertungssystem, über welches der Käufer seinen Unmut freien lauf lassen kann.

apfelwein

Hallo Apfelwein,

Stelle dir mal folgendes szenario vor:

A kauft den letzten Apfel von Lidl für 49ct und merkt auf dem
Parkplatz, dass er innen fault. Darf A jetzt zu Lidl gehen und
1,49€ zurückverlangen, weil ein Apfel bei Rewe um die Ecke
genau soviel kostet?

IMHO vergleichst du Äpfel mit Birnen. :wink:

A möchte nämlich nicht EINEN Apfel kaufen, sondern ein Kilo Äpfel (da er einen Apfelkuchen backen möchte, da reicht ein Apfel nicht). Lidl bietet ihm nun ein Kilo Äpfel für 49 Cent an. A zahlt den Sonderpreis und bekommt nur einen Apfel mit 200 g Gewicht. Lidl kann die restlichen 800 g Äpfel aber nicht liefern. Was nun?

Grüße,
Tinchen

Ne ne so nicht…

a bietet ein „Kilo“ Äpfel für 49cent…

liefert aber nur einen Apfel…

sagt hier im kleingedruckten steht das 9 Äpfel rot sind und einer gelb und nur der wird geliefert…

Jetzt was…

Da habt ihr natürlich recht, das mein Beispiel nicht ganz die ürsprüngliche Situation wiedergibt. Dennoch ändert das nichts an meinen weiteren Ausführungen. Schadensersatz könnte nur in Höhe des tatsächlichen Schadens gefordert werden, und der wäre in diesem Fall Kaufpreis + Versand. Und mit diesem Streitwert vor Gericht zu gehen, könnte am Ende deutlich Teurer werden, als ein neues 6-Bändiges Lexikon.