Überschuldet-Beraterschein möglich-Privatinsolvenz

Hallo,

ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig??

Fall: Von Frau x 62J. ist der Ehemann verstorben - da nur Schulden vorhanden sind, musste das Erbe ausgeschlagen, das Gewerbe vom Ehemann abgemeldet werden, Arge + Witwenrente ( ca. 300 €) für Frau x beantragt werden und es sind weiterhin Schulden ohne Ende vorhanden.
Bisher war mir beknnt, dass man einen Beraterschein beim Amtsgericht bekommen kann und dann Privatinsolvenz anmelden kann ( lief über Schuldnerberatung).
Frau x war auch bei Schuldnerberatung, die das schon seit Jahren „erfolgreich“ praktiziert und bei Amtsgericht der Stadt xyz hat man sie weggeschickt,mit der Begründung es gebe keinen Beraterschein mehr- sie müsste das privat finanzieren - nur wie—ohne Geld—was kann man tun.Ist das Verhalten des Amtsgericht richtig??..können die da frei entscheiden, denn in einem anderen Fall wurde in der Stadt abc der Beraterschein ohne Theater ausgestellt.

Vielen Dank für Hilfe.

Hallo!

Unter

http://www.restschuldbefreiung.de/schuldenberatung_b…

habe ich folgende Ausführungen gefunden:

„Um Kosten zu sparen, versagen seit einiger Zeit allerdings immer mehr Gerichte die Beratungshilfe und stellen keine Beratungsscheine mehr aus. In diesem allein auf Sanierung der öffentlichen Haushalte gerichteten Verhalten, liegt nach hiesiger Auffassung ein klarer Verstoß gegen bislang geltendes Recht. Dieses Verhalten ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Gesetzgeber beabsichtigt die Bedingungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu verschärfen oder dieses gar insgesamt abzuschaffen. Sie sollten daher mit der Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht weiter zuwarten. Auch wenn Sie keine Beratungshilfe erhalten, sollte es kein Problem darstellen, die Kosten des aussergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens aufzubringen. Sie können und dürfen Ihr Einkommen auf ein neu eröffnetes Konto bei einer anderen Bank überweisen lassen. Wenn Sie sodann die Ratenzahlungen an die Gläubiger einstellen, stehen Ihnen auch wieder die Mittel zur Verfügung die Kosten für die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens aufzubringen.“

Vielleicht kann die Schuldnerberatungsstelle weiterhelfen.

Gruß, Franz

Vielen Dank:smile:.