Überschuldung, ab wann?

Hallo,

wann ist ein Mensch bzw. Haushalt überschuldet. Ok -wenn er geringere Einnahmen als Ausgaben hat oder wenn beides im Gleichgewicht (das aber leicht kipen kann). Wie ist das aber bei Immobilienbesitz: hoch mit Krediten belastet, Mieteinahmen decken aber Zins und Tilgung sofern keine Mietausfälle stattfinden. Ich nehme an, aus VW-Sicht gibt es da Kriterien, was noch „gesund“ ist und was schon unte „Überschldung“ läuft.

Bin gespannt auf Eure Meinngen.

Wolfgan .

Die Insolvenzordnung kann hier helfen

Hallo Wolfgang,

in diesem Fall ist die Insolvenzordnung (InsO) die erste Anlaufstelle. Allerdings muss man immer auch sehen, dass gerade im Privatbereich eine Insolvenz „Abstufungen“ hat.

Hier solltest Du auf jeden Fall einige Anhaltspunkte bekommen, zumindest was die rechtliche Komponente anbelangt:

http://bundesrecht.juris.de/inso/

Demnach dürften die §§ 16, 17 InsO besonders relevant sein.

wann ist ein Mensch bzw. Haushalt überschuldet. Ok -wenn er
geringere Einnahmen als Ausgaben hat oder wenn beides im
Gleichgewicht (das aber leicht kipen kann). Wie ist das aber
bei Immobilienbesitz: hoch mit Krediten belastet, Mieteinahmen
decken aber Zins und Tilgung sofern keine Mietausfälle
stattfinden. Ich nehme an, aus VW-Sicht gibt es da Kriterien,
was noch „gesund“ ist und was schon unte „Überschldung“ läuft.

Hier sollte Dein Augenmerk auf die §§ 18 und 19 InsO fallen.

VG
Sebastian

Hallo,

Überschuldung gibt es nur bei juristischen Personen.

Gruß
Christian

Hallo,

wann ist ein Mensch bzw. Haushalt überschuldet. Ok -wenn er
geringere Einnahmen als Ausgaben hat oder wenn beides im
Gleichgewicht (das aber leicht kipen kann). Wie ist das aber
bei Immobilienbesitz: hoch mit Krediten belastet, Mieteinahmen
decken aber Zins und Tilgung sofern keine Mietausfälle
stattfinden. Ich nehme an, aus VW-Sicht gibt es da Kriterien,

Was ist VW-Sicht (Nutten kaufen über Sonderkonten???) - den Betriebsrat kaufen??? - Weinst du aus Volkswirkschaftlicher Sicht??
Also VWL (obwohl so wird auch oft Vermögens-Wirksame-Leistung abgekürzt)

was noch „gesund“ ist und was schon unte „Überschldung“ läuft.

Bin gespannt auf Eure Meinngen.

Wolfgan .

unte „Überschldung“ - der Spruch ist spietze.

  • Soweit mir bekannt ist:
    läuft Überschuldung nicht im Vergleich zwischen Einnahmen und Ausgagen - sondern bezieht sich auf - das nicht mehr im Stande sein - seiner Zahlungsverplichtungen nicht mehr folge leisten zu können. Mit kurzfristigen Liquiditätsproblemen hat dies nichts zu tun.
    Zum Zeitpunkt jetzt - und auch für die zukünftigen Anstehenden Verbindlichkeiten nicht gerade stehen zu können - insbesondere wenn die Mittelherkunft - durch die Mittelverwendung nicht mehr gedeckt ist (rein Bilanziell).
    Wenn also all meine Vermögensgegenstände die ich besitze - zu Geld gemacht - nicht mehr ausreichen - alle meine Aussenstände zu begleichen - dann ist wohl der Punkt erreicht wo ich - überschuldet bin.

Also auch hier mein Hinweis -
Meine Äußerungen stellen keine Rechtsauskunft und keine Beratung dar, sie sind lediglich meine persönliche Einschätzung zur gestellten Frage im Brett von „Wer-weiss-Was“! Meine Meinung ist völlig frei von jeder Gewährleistung.
Mit besten Wünschen Rainer

Hallo Christian,

wie willst du es denn nennen, wenn einer nicht mehr hat, als das was er zahlen muss. - Sicher ist es nur Wortspielerrei!

Aber auch natürliche Personen (schon vor dem Recht auf Privatinsolventz)
hatten und haben heute noch nicht, das „Einkommen“ oder „Einnahmen“ zwei alleine durch das Steuerrecht definierte Begriffe - also meine ich, nicht den Zufluss finanzieller Mittel oder Vorteile, dass sie in der Lage sind (durch diese Mittel ihren Lebensunterhalt) - geschweige ihren Zahlungsverpflichtungen an irgendwelchen Gläubigern fristgerecht und der Höhe nach, pünklichh nach zu kommen.
Grüsse Rainer

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Hallo,

wie willst du es denn nennen, wenn einer nicht mehr hat, als
das was er zahlen muss.

das ist Zahlungsunfähigkeit. Beides wird in der InsO erklärt (§§ 17 und 19 InsO).

Aber auch natürliche Personen (schon vor dem Recht auf
Privatinsolventz)
hatten und haben heute noch nicht, das „Einkommen“ oder
„Einnahmen“ zwei alleine durch das Steuerrecht definierte
Begriffe - also meine ich, nicht den Zufluss finanzieller
Mittel oder Vorteile, dass sie in der Lage sind (durch diese
Mittel ihren Lebensunterhalt) - geschweige ihren
Zahlungsverpflichtungen an irgendwelchen Gläubigern
fristgerecht und der Höhe nach, pünklichh nach zu kommen.

Wer Sätze schachtelt, sollte darauf achten, daß sie verständlich bleiben. So oder so: Privatpersonen können nicht überschuldet sein.

Gruß
Christian

läuft Überschuldung nicht im Vergleich zwischen Einnahmen und
Ausgagen - sondern bezieht sich auf - das nicht mehr im Stande
sein - seiner Zahlungsverplichtungen nicht mehr folge leisten
zu können.

Das ist Zahlungsunfähigkeit und das ist der einzige Insolvenzgrund für Privatpersonen.

Zum Zeitpunkt jetzt - und auch für die zukünftigen Anstehenden
Verbindlichkeiten nicht gerade stehen zu können - insbesondere
wenn die Mittelherkunft - durch die Mittelverwendung nicht
mehr gedeckt ist (rein Bilanziell).

Seit wann stellen Privatpersonen eine Bilanz auf?

Wenn also all meine Vermögensgegenstände die ich besitze - zu
Geld gemacht - nicht mehr ausreichen - alle meine Aussenstände
zu begleichen - dann ist wohl der Punkt erreicht wo ich -
überschuldet bin.

Es bleibt Zahlungsunfähigkeit, denn Vermögensgegenstände können veräußert werden. Wenn man das nicht kann oder will, erledigt das der Gerichtsvollzieher.

Gruß
Christian

Wer Sätze schachtelt, sollte darauf achten, daß sie
verständlich bleiben. So oder so: Privatpersonen können nicht
überschuldet sein.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Schachtelsätze, hat schon Carlson vom Dach gesagt, stören keinen großen Geist. Weil der ihn wohl verstehen kann. Ich werde für dich in Zukunft nur noch einfachen Satzaufbau versuchen.
Grüsse Rainer

Wenn also all meine Vermögensgegenstände die ich besitze - zu
Geld gemacht - nicht mehr ausreichen - alle meine Aussenstände
zu begleichen - dann ist wohl der Punkt erreicht wo ich -
überschuldet bin.

Es bleibt Zahlungsunfähigkeit, denn Vermögensgegenstände
können veräußert werden. Wenn man das nicht kann oder will,
erledigt das der Gerichtsvollzieher.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

was drohst du mir mit dem Gerichtsvollzieher?
Ich habe doch bereits geschrieben:
Wenn also all meine Vermögensgegenstände die ich besitze - zu

Geld gemacht

Wie kannst du dann noch Außerungen von dir geben - wie - wenn man das nicht kann oder will - hallo schon alles zu Geld gemacht!
Schöne Grüsse
Rainer

Hallo,

was drohst du mir mit dem Gerichtsvollzieher?
Ich habe doch bereits geschrieben:
Wenn also all meine Vermögensgegenstände die ich besitze - zu

Geld gemacht

dann ist man trotzdem nicht im Sinne der InsO überschuldet, weil dieser Zustand den JURISTISCHEN Personen vorbehalten ist.

Gruß
C.

Schachtelsätze, hat schon Carlson vom Dach gesagt, stören
keinen großen Geist. Weil der ihn wohl verstehen kann. Ich
werde für dich in Zukunft nur noch einfachen Satzaufbau
versuchen.

Ich bin ein sehr großer Fan von Schachtelsätzen; allerdings hilft es dem interessierten Leser durchaus, wenn man sich beim Verfassen derselben an die allgemein anerkannten Regeln bzgl. Orthographie, Interpunktion, Grammatik und Syntax hält.

Im übrigen halte ich von Zitaten als Instrument zur Untermauerung des eigenen Standpunkts nur sehr wenig. Wenn man dann auch noch eine Kinderbuch-Figur heranzieht, wird es haarsträubend. Im übrigen heißt die Gestalt Karlsson.

Gruß
C.

Hallo Christian,

Überschuldung gibt es nur bei juristischen Personen.

es gibt Überschuldung auch bei natürlichen Personen.

Insolvenzgrund ist die Überschuldung zwar nur bei juristischen Personen (§ 19 InsO), und ich denke, daran wirst Du gedacht haben. Der Begriff der Überschuldung wird jedoch seit vielen Jahren auch in nicht-nur-ökonomischen Betrachtungen der Verschuldung privater Haushalte verwendet, Armuts- und Reichtumsbericht etc, siehe auch http://www.google.de/search?q=korczak+%C3%BCberschul…

Gruß,
Oskar