Bei Abschluss einer BU-Versicherung wurde in der Police eine Überschussbeteiligung von 3,5 % ausgewiesen. Diese kann ja bekanntlich variieren. Nach jahrelangem Rechtsstreit wird nun eine BU-Rente gerichtlich zugesprochen und rückwirkend gezahlt. Dabei erklärt die Versicherung, dass die Überschüsse in den letzten Jahren nur bei ca. 0,8 % - 1,00 % lagen und man dies im jährlichen Geschäftsbericht nachlesen kann. Meine Frage nun: Ist es tatsächlich ausreichend, diese Zahlen im Geschäftsbericht zu veröffentlichen? In der Police steht, dass der Versicherungsnehmer rechtzeitig darüber informiert wird, wenn sich diese Zahlen ändern?