Hallo!
Wenn man eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abschließt, ist doch der Sinn, den Verdienstausfall im Falle der BU durch die BUZ-Rente auszugleichen.
Versicherungsvertreter rechnen ja dem Versicherungsnehmer die Versorgungslücke aus.
Da der Verdienst durch Tariferhöhungen bzw. durch Besoldungsanpassungsgesetz steigt, müssten diese Erhöhungen auch in die Steigerungsrente eingehen, die zusätzlich zur BUZ-Rente gezahlt wird [Sonst bleibt ja eine Versorgungslücke!].
In den letzten Jahren betrug die Steigerungsrente 2,5 %.
In diesem Jahre soll sie nur 0,5 % betragen.
Die Überschussbeteiligung, die Versicherungen ausschütten, sind nicht garantiert bzw. dürfen gesetzlich nicht garantiert werden.
BUZ-Bedingungen § 9 (1): "Die Zusatzversicherung ist entsprechend unserem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan an dem erwirtschafteten Überschuß beteiligt.
BUZ-Bedingungen § 9 (4): Anspruch auf Überschussbeteiligung in Form von jährlichen Rentensteigerungen.
Die Steigerungsrente unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch den Aktuar und wird für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt.
Hier zu schreibt die Versicherung jetzt: „Wie bei allen Leistungen aus der Überschussbeteiligung ist die Höhe des Prozentsatzes abhängig vom Geschäftsverlauf, der Risikoentwicklung, der kostenentwicklung, etc. Da diese Entwicklungen nicht vorhersehbar sind, ist auch die Höhe der leistungen aus der Überschussbeteiligung für die Zukunft nicht garantiert.“
Im Sept. 2002 hatte die Versicherung geschrieben: "Durch sorgfältige Risikoauslese erwirtschaftet die XXX Erträge, die Ihnen zusätzlich zur garantierten Leistung gutgeschrieben werden.
Wie kann man die Versicherung dennoch mit Hinweis auf die Versorgungslücke „zwingen“, eine höhere Steigerungsrente als 0,5 % zu zahlen?
Liebe Grüße
Black Eddy