Überschussbeteiligung bei BUZ-Rente

Hallo!

Wenn man eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abschließt, ist doch der Sinn, den Verdienstausfall im Falle der BU durch die BUZ-Rente auszugleichen.

Versicherungsvertreter rechnen ja dem Versicherungsnehmer die Versorgungslücke aus.

Da der Verdienst durch Tariferhöhungen bzw. durch Besoldungsanpassungsgesetz steigt, müssten diese Erhöhungen auch in die Steigerungsrente eingehen, die zusätzlich zur BUZ-Rente gezahlt wird [Sonst bleibt ja eine Versorgungslücke!].

In den letzten Jahren betrug die Steigerungsrente 2,5 %.

In diesem Jahre soll sie nur 0,5 % betragen.

Die Überschussbeteiligung, die Versicherungen ausschütten, sind nicht garantiert bzw. dürfen gesetzlich nicht garantiert werden.

BUZ-Bedingungen § 9 (1): "Die Zusatzversicherung ist entsprechend unserem von der Aufsichtsbehörde genehmigten Geschäftsplan an dem erwirtschafteten Überschuß beteiligt.

BUZ-Bedingungen § 9 (4): Anspruch auf Überschussbeteiligung in Form von jährlichen Rentensteigerungen.

Die Steigerungsrente unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung durch den Aktuar und wird für jedes Kalenderjahr neu festgesetzt.

Hier zu schreibt die Versicherung jetzt: „Wie bei allen Leistungen aus der Überschussbeteiligung ist die Höhe des Prozentsatzes abhängig vom Geschäftsverlauf, der Risikoentwicklung, der kostenentwicklung, etc. Da diese Entwicklungen nicht vorhersehbar sind, ist auch die Höhe der leistungen aus der Überschussbeteiligung für die Zukunft nicht garantiert.“

Im Sept. 2002 hatte die Versicherung geschrieben: "Durch sorgfältige Risikoauslese erwirtschaftet die XXX Erträge, die Ihnen zusätzlich zur garantierten Leistung gutgeschrieben werden.

Wie kann man die Versicherung dennoch mit Hinweis auf die Versorgungslücke „zwingen“, eine höhere Steigerungsrente als 0,5 % zu zahlen?

Liebe Grüße
Black Eddy

Hallo!

Wenn man eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
abschließt, ist doch der Sinn, den Verdienstausfall im Falle
der BU durch die BUZ-Rente auszugleichen.

Versicherungsvertreter rechnen ja dem Versicherungsnehmer die
Versorgungslücke aus.

Da der Verdienst durch Tariferhöhungen bzw. durch
Besoldungsanpassungsgesetz steigt, müssten diese Erhöhungen
auch in die Steigerungsrente eingehen, die zusätzlich zur
BUZ-Rente gezahlt wird [Sonst bleibt ja eine
Versorgungslücke!].

In den letzten Jahren betrug die Steigerungsrente 2,5 %.

In diesem Jahre soll sie nur 0,5 % betragen.

Die Überschussbeteiligung, die Versicherungen ausschütten,
sind nicht garantiert bzw. dürfen gesetzlich nicht garantiert
werden.

BUZ-Bedingungen § 9 (1): "Die Zusatzversicherung ist
entsprechend unserem von der Aufsichtsbehörde genehmigten
Geschäftsplan an dem erwirtschafteten Überschuß beteiligt.

BUZ-Bedingungen § 9 (4): Anspruch auf Überschussbeteiligung in
Form von jährlichen Rentensteigerungen.

Die Steigerungsrente unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung
durch den Aktuar und wird für jedes Kalenderjahr neu
festgesetzt.

Hier zu schreibt die Versicherung jetzt: „Wie bei allen
Leistungen aus der Überschussbeteiligung ist die Höhe des
Prozentsatzes abhängig vom Geschäftsverlauf, der
Risikoentwicklung, der kostenentwicklung, etc. Da diese
Entwicklungen nicht vorhersehbar sind, ist auch die Höhe der
leistungen aus der Überschussbeteiligung für die Zukunft nicht
garantiert.“

Im Sept. 2002 hatte die Versicherung geschrieben: "Durch
sorgfältige Risikoauslese erwirtschaftet die XXX Erträge, die
Ihnen zusätzlich zur garantierten Leistung gutgeschrieben
werden.

Wie kann man die Versicherung dennoch mit Hinweis auf die
Versorgungslücke „zwingen“, eine höhere Steigerungsrente als
0,5 % zu zahlen?

Hi,

ganz kurz: Nein.

Etwas länger. Deine persönliche Versorgungslücke ist kein integrativer Vertragsbestandteil. Deinen Ausführungen entnehme ich, daß du als Überschußsystem eine dynamisch steigende Rente (oder so ähnlich) abgeschlossen hast. Das heißt jährlich steigt Deine Rente um einen Preozentsat, der jedes Jahr in Abhängigkeit von der finanziellen Situation vom verantwortlichen Aktuar neu festgelegt wird.
Die miese Finanzlage praktisch aller Lebensversicherer dürfte bekannt sein, daher kann es dieses Jahr auch nicht mehr als 0,5% geben, immerhin mehr als nichts. Zudem sind die bisherigen Steigerungen garantiert, sinken kann Deine Rente also auch nicht.

Max

Hallo Max,

was besseres konnte mir gar nicht passieren:

Die kompetente Antwort von Dir als genau dem Fachmann des Gebietes.

Natürlich ist es nicht schön, dass mir in diesem Jahre ca. 160 EUR durch die geringere Steigerungsrente fehlen. Die 0,5 % sind ja noch nicht mal ein Inflationsausgleich!

Herzlichen Dank für Deine Hilfe.

Black Eddy