Überschwemmumg wegen Überdruckventil

Hallo,

in einer (älteren) Mietwohnung gab’s eine Überschwemmung, da das Überdruckventil der Warmwassersteigleitung nicht richtig geschlossen hat und - vor allem - das Ableitungsrohr nicht angeschlossen war.
Statt ins Abwasser gibt das warme Wasser in die Wohnung …
Der herbeigerufene Klempner hat das Überdruckventil durch einen Abschluss ersetzt, weil die (neuere) Heizung diesen Sicherheitsmechanismus nicht mehr benötigt.
Nun ziert sich der Vermieter wohl bei der Übernahme einiger Schäden, weil „das nichtanschliessen der Überlaufleitung technischer Standard sei …“

In meinen Augen ist das einfach vergessen worden, daher sollte der Vermieter auch voll für die Schäden aufkommen.

Kennt jemand die Rechtslage ? Hat jemand Tipps ?

Vielen Dank schom mal im Voraus

Udo

Hallo,

Hat jemand Tipps ?

Im Versicherungsbrett (oder im eigenen Vertrag) nachsehen, ob das nicht ein Fall für die Hausratversicherung ist. Die wissen dann schon, ob sie sich das Geld vom Vermieter (bzw. dessen Gebäudeversicherung) zurückholen.

Cu Rene

Hallo Rene,

danke für deine Antwort. Problem : zum Zeitpunkt des Unglücks gab’s noch keine Hausratversicherung …

Ändert das was ? Sollte doch dann egal sein, ob ich das Geld von denen oder vom Vermieter bekomme - an der Schuldfrage sollte das doch nichts ändern, oder ?

Cu Udo