Hallo,
in einer (älteren) Mietwohnung gab’s eine Überschwemmung, da das Überdruckventil der Warmwassersteigleitung nicht richtig geschlossen hat und - vor allem - das Ableitungsrohr nicht angeschlossen war.
Statt ins Abwasser gibt das warme Wasser in die Wohnung …
Der herbeigerufene Klempner hat das Überdruckventil durch einen Abschluss ersetzt, weil die (neuere) Heizung diesen Sicherheitsmechanismus nicht mehr benötigt.
Nun ziert sich der Vermieter wohl bei der Übernahme einiger Schäden, weil „das nichtanschliessen der Überlaufleitung technischer Standard sei …“
In meinen Augen ist das einfach vergessen worden, daher sollte der Vermieter auch voll für die Schäden aufkommen.
Kennt jemand die Rechtslage ? Hat jemand Tipps ?
Vielen Dank schom mal im Voraus
Udo