In meiner angemieteten kellerwohnung hat es erneut während eines starken gewitterregens wasser aus der toilette und dusche gedrückt und bad und küche überschwemmt. Nachdem nach ähnlichem vorfall letztes jahr eine kanalreinigung durchgeführt wurde, werde ich „mich damit wohl abfinden müssen“, - so meine vermieterin.l bleibt mir also nichts anderes übrig als auszuziehen, da ich fäkalienwasser nicht ertrage?
leider
–> Mietrecht
Hallo
Du solltest diese Frage noch mal in unpersönlicher Form im Brett Mietrecht stellen, etwa so:
_"In einer angemieteten Kellerwohnung hat es während eines starken Gewitterregens Wasser aus der Toilette und Dusche gedrückt und Bad und Küche überschwemmt.
Nachdem letztes Jahr nach einem identischen Vorfall eine Kanalreinigung durchgeführt wurde, ist der Vermieter der Meinung, der Mieter werde sich damit wohl abfinden müssen. Ist das tatsächlich so? Kann der Mieter den Vertrag vorzeitig kündigen und Schadenersatz fordern?"_
Ich habe Dir in meinem Textvorschlag gemäß den deutschen Rechtschreibregeln ein paar Großbuchstaben eingebaut, das macht den Text flüssiger lesbar. Bedenke: Du willst Irgendjemand dazu bewegen, sich wohlwollend mit Deiner Frage zu beschäftigen. Da gebietet es die Klugheut, alles zu vermeiden, was ihn eventuell stören könnte.
Oder würdest Du in einem Bewerbungsschreiben auch auf absoluter Kleinschreibung bestehen? Die Zusage für einen qualifizierten Beruf würdest Du damit wahrscheinlich aufs Spiel setzen,
Gruß merimies
Hallo!
Nein !
Es ist Sache und Aufgabe des Vermieters, die Wohnung und gerade eine tief gelegene „Kellerwohnung = Souterrain“ vor Rückstau zu schützen.
Hier geht es ja offenbar NICHT um Überflutung wie aktuell in einigen Teilen Deutschlands nach Hochwasser sondern um Überfüllung der Abwasserkanäle nach Starkregen. Eher ein „normaler“ Fall.
Davor kann und muss man sich selbst schützen.
Rückstauklappen oder Hebeanlage anbringen lassen.
Hochwasser ist „höhere Gewalt“, Folgen müsste auch ein Mieter hinnehmen.
Aber Rückstau nicht. Er gehört nicht zum ordnungsgemäßen Mietgebrauch dazu.
MfG
duck313