Der Text enthält Auszüge aus dem Vertrag zwischen Bischof Lorenz von Bibra zur Erstellung des Grabdenkmals von Rudolf von Scherenberg. Ich vermute es handelt sich um eine Art Kanzleisprache (Juristendeutsch?). Der Vertrag ist datiert mit 21.10.1496.
verdingt vnd zu machn beuolhen ist
zweyen Engelen der iglicher Ein schiltt
lone geben dritthalb hundert gulden der Ime itzt hundert gulden so bald er anhebt, bezalt werden uff zimlich quitantz vnnd die uberichn anderthalbhundert gulden so er gemelt werck gefertigt hat
Der In dem achtund newnzigsten Jare schirst komen wirdet alles ongeuerde Zu urkund sind dieser zettel zwen gleichs Lauts außeinander geschnitten Der einer von unserm gnedigen herrn behalten vnd der annder gedachtem meister Dilen ubergeben worden Am freytag der Eylftausent Junckfrawn tag anno etc LXXXXVI".
Hallo Fulano,
danke, für diese äußerst interessante Anfrage.
Leider bin ich da auch überfragt, aber ich werde den Text meinen anderen Deutschkollegen vom Gymnasium vorlegen Vielleicht können die ja weiterhelfen, bevor es in die Ferien geht. Ich melde mich auf jeden Fall wieder.
Hallo Fulano, entschuldige die späte Antwort, also hier der Text übersetzt von meiner Deutschkollegin Frau Dr. Franz aus dem Frühneuhochdeutschen:
durch einen Vertrag beschlossen/versprochen und zu tun
befohlen ist…
zwei Engel und jeder von ihnen ein Schild (hält?..
(als) Lohn geben 2 1/2 hundert (=250) Gulden,davon
(?) jetzt 100 Gulden sobald er beginnt, bezahlt
werden/wird auf „schickliche Rechnung“ (wohl eine rechtliche Formulierung) und die restlichen(?) 1 1/2
(150) Gulden, wenn er das gemalte(?)Werk angefertigt hat.
… Als Urkunde sind zwei Blätter gleichen Wortlauts auseinandergeschnitten (worden). Den einen hat unser gnädiger Herr behalten und der andere wurde Meister „Dilen“ übergeben am Freitag, dem Tag der Elftausend Jungfrauen (=21.10.) anno (14)96.