Hallo,
im BGB § 584b „Verspätete Rückgabe“ steht Folgendes: Gibt der Pächter den gepachteten Gegenstand nach der Beendigung des Pachtverhältnisses nicht zurück, so kann der Verpächter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Pacht nach dem Verhältnis verlangen, in dem die Nutzungen, die der Pächter während dieser Zeit gezogen hat oder hätte ziehen können, zu den Nutzungen des ganzen Pachtjahrs stehen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Bedeutet das, wenn man auszieht und den Schlüssel erst nen Monat später zurück gibt, muss man unter Umständen für diese Zeit trotzdem Miete zahlen, obwohl das Mietverhältnis schon beendet war?
Wie sieht es aus, wenn der Vermieter deswegen die Schlösser ausgetauscht hat und nun die Kosten dafür ersetzt haben will?
Danke schon mal im Voraus.
LG