Hallo Björn
Wenn man den Begriff auseinandernimmt, besteht er aus „pant“ (Pfand), „haver“ („Haber“), und „deklaration“, was ja selbsterklärend ist. Der „panthaver“ ist der Pfandgläubiger, also eigentlich eine „Pfandgläubigerdeklaration“. Da ich mich ja aber auf dem Gebiet nicht auskenne, kann ich dir auch nicht helfen, den offiziellen deutschen Begriff zu finden. Ich habe aber eine Erklärung zu „panthavedeklaration“ gefunden (auf Dänisch), ich übersetze dir das mal, dann weisst du vielleicht automatisch, was gemeint ist:
„Vereinbarung zwischen einem Pfandgläubiger und einem Versicherungsunternehmen, das ein Objekt oder eine Person versichert hat. Mit der ‚Pfandgläubigerdeklaration‘ erhält der Pfandgläubiger Sicherheit in Form der Versicherungsleistung, falls das Versicherungsereignis eintritt, und wird informiert, falls der Versicherungsinhaber die Vereinbarung vernachlässigt. Die ‚Pfandgläubigerdeklaration‘ wird vor allem bei Fahrzeugversicherungen und Verpfändungen von Lebensversicherungspolicen angewandt.“
Ich hoffe, das hilft dir weiter. 
Grüsse
Liv