Hallo,
eine Übersetzungsagentur in Deutschland vermittelt Übersetzungen zwischen Kunden und Übersetzern. Folgender Fall tritt ein: Der Kunde (in Deutschland) gibt den Auftrag zur Übersetzung. Die Übersetzungsagentur lässt die Übersetzung im Ausland (Drittland) erstellen und verkauft diese Übersetzung anschließend weiter an einen Kunden in Deutschland.
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Besteht für die Übersetzung hier in Deutschland Einfuhrumsatzsteur und Zollpflicht ? Weil die Übersetzung eigentlich wie eine Ware aus dem Ausland importiert wird ?
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In der Rechnung der Übersetzungsagentur (Deutschland) an seinen Kunden in Deutschland muss natürlich 19 % Mwst. berechnet werden ?
Servus,
es handelt sich hier um sonstige Leistungen, nicht um Lieferungen von Waren. Vergess Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Es sind zwei Leistungen im Spiel: Die des Übersetzers an die Agentur und die der Agentur an den Endkunden.
Ort der Leistung ist in beiden Fällen Deutschland, beide Umsätze sind steuerbar und steuerpflichtig in Deutschland.
Wenn der Übersetzer im Ausland sitzt, fakturiert er an die Agentur ohne USt, und die deutsche Agentur schuldet die USt (>> § 13b UStG). Gleichzeitig kann sie sie als Vorsteuer abziehen. Die deutsche Agentur muss gegenüber dem Übersetzer ihre Unternehmereigenschaft nachweisen; falls dieser im Gemeinschaftsgebiet sitzt, muss sie ihm ihre USt-ID-Nummer bekanntgeben.
Die Agentur fakturiert an den deutschen Kunden mit 19% USt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder