Übersetzung einer Geburtsurkunde

Hallo,

eine Frage :smile:Wird bei einer Übersetzung einer Geburtsurkunde (vom russischen ins deutsche) das Original benötigt oder reicht da eine Kopie???

Danke

Hallo,
immer das Original. Der Übersetzer muss staatlich vereidigt und öffentlich ebstellt sein. Er muss vermerken, von was er überetzt hat. Vermerkt er, dass von einer Kopie übersetzt wurde, ist die Übersetzung das Papier nicht wert.

alwosa

Hallo, also wenn es ein anerkanntes Übersetzungsbüro ist, dann brauchen die eine original Urkunde.

Gruß Spurti