Hallo,
ich verstehe einen Punkt der Versicherungsbedingungen einer PHV nicht. Es geht um die Mitversicherung des unverheirateten Lebenspartners und dessen Kindern.
"Mitversichert ist (…)-falls der VN nicht verheiratet ist- der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden, unverheirateten und unter gleicher Anschrift gemeldeten Partners und dessen unverheiratete Kinder.
Die Mitversicherung des Partners und dessen Kinder, die nicht auch Kinder des VN sind, endet mit der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft."
Im ersten Abschnitt steht nichts darüber, dass die Kinder ebenfalls in häuslicher Gemeinschaft leben müssen, sondern nur der Lebenspartner.
Wären nun die Kinder des Lebenspartners auch mit versichert, wenn diese NICHT mit dem Lebenspartners des VN in häuslicher Gemeinschaft leben?
Danke und Grüße
Schmidti
Hallo,
Wären nun die Kinder des Lebenspartners auch mit versichert,
wenn diese NICHT mit dem Lebenspartners des VN in häuslicher Gemeinschaft leben?
Meines Wissens nicht.
Mir ist nicht bekannt, dass hier zwischen „eigenen“ und Kindern des Lebenspartners unterschieden wird. Nicht verheiratete bzw. nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Kinder sind demnach bis Vollendung des 18.Lj.; nach Vollendung 18.LJ. jedoch nur, soweit sie sich in ununterbrochener Schul- oder anschließenden Ausbildung befinden.
Wenn die BBR es nicht ausdrücklich erwähnen ist Häusliche Gemeinschaft nicht Bedingung
Gruß Joerg Koenig
Hallo Jörg,
Wenn die BBR es nicht ausdrücklich erwähnen ist Häusliche
Gemeinschaft nicht Bedingung
Das würde im Klartext bedeuten, Dein VN lebt mit einer Frau zusammen, die mit einem anderen Mann zwei Kinder hat. Diese leben bei ihrem Vater und Deine Versicherung würde für diese Kinder die pHV decken ?
Ich lasse mich gerne belehren, aber das kommt mir etwas komisch vor.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
genau um so einen Fall würde es gehen. Zumindest für die Zeit, in der sich die Kinder beim Partner des VN aufhalten (z.B. alle zwei Wochen oder im Urlaub oder so).
Grüße
Schmidti
Das ist doch schon wieder was ganz anderes, es geht hier darum bei wem die Kinder offiziell wohnen, nicht ob sie am Wochenende bei Freunden, dem Vater oder sonstwo sind.
Hallo Jörg,
Hallo Nordlicht,
Wenn die BBR es nicht ausdrücklich erwähnen ist Häusliche
Gemeinschaft nicht Bedingung
Das würde im Klartext bedeuten, Dein VN lebt mit einer Frau
zusammen, die mit einem anderen Mann zwei Kinder hat. Diese
leben bei ihrem Vater und Deine Versicherung würde für diese
Kinder die pHV decken ?
So habe ich die Fragestellung nicht verstanden. Unabhängig von einer (möglichen) Mitversicherung hätte der Vater in diesem Zusammenhang für minderjährige Kinder die Aufsichtspflicht - ergo kein Schutz über die PHV der Mutter oder Ihres Partners!
Ich lasse mich gerne belehren, aber das kommt mir etwas
komisch vor.
Gruß
Nordlicht
Gruß Joerg
Hallo Granini,
Das ist doch schon wieder was ganz anderes, es geht hier darum
bei wem die Kinder offiziell wohnen, nicht ob sie am
Wochenende bei Freunden, dem Vater oder sonstwo sind.
Ich weiß jetzt leider nicht wirklich, was Du damit aussagen möchtest.
Was ist was ganz anderes? Wo genau geht es darum, wo die Kinder wohnen?
Im ersten Abschnitt des von mir zitierten Textes steht schon mal eindeutig, dass der LEBENSPARTNER in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN leben muss, nicht dass dies für die Kinder auch erforderlich ist.
Das heißt für mich, das für die Kinder KEINE häusliche Gemeinschaft erforderlich ist, zumal bei der Mitversicherung des Lebenspartners explizit die häusliche Gemeinschaft erwähnt ist.
Und im zweiten Abschnitt ist ebenfalls nicht eindeutig ersichtlich, dass für die Kinder häusliche Gemeinschaft erforderlich ist. Den Absatz kann man so oder so auslegen. Also WischiwaschiVersicherungsFachchinesisch.
Joerg König beschreibt es genau richtig, wenn die Kinder beim Vater sind, sind sie nicht über Mamas PHV versichert, deshalb die Frage, ob sie bei Papa mit versichert sind.
Danke und Gruß
HS
Hallo,
Granini hat Recht.
Haben die Kinder den Lebensmittelpunkt bei dem Vater, so gilt grundsätzlich, dass die Kinder über den Vater in der PHV versichert sind (so der Vater denn eine hat, sonst Pech). Hiervon zu unterscheiden ist die Frage der Aufsichtspflicht für Kinder. Übernimmt eine weitere Person, z.B. die Oma oder ein Nachbar, die Aufsichtspflicht, so sind die Kinder während diesen Zeitraumes über die Haftpflichtversicherung der aufsichtsführenden Person (so sie denn eine hat) mitversichert.
Für Kinder, deren Lebensmittelpunkt bei dem Vater liegt, die im Rahmen einer Ausbildung (z.B. Studium, siehe hierzu meine Ausführungen oben)
aber überwiegend anderweitig (z.B Studentenwohnheim) wohnen, greift weiterhin der Versicherungsschutz in der PHV. Dies gilt sinngemäß natürlich auch hinsichtlich Mitversicherung über die Mutter bzw. die PHV des entsprechenden Partners der Mutter. Verständlich ausgedrückt?
Gruß Joerg Koenig
Hallo,
Verständlich ausgedrückt?
Ich hoffe, dass das 5 Mark-Stück jetzt bei mir gefallen ist, denn verstanden habe ich:
Wenn die bei der Mutter lebenden Kinder beim Vater, Omma oder Tante sind, wären sie deshalb schon während dieser Zeit in der PHV (wenn vorhanden) desjenigen mitversichert, weil derjenige die Aufsichtspflicht in dieser Zeit innehat.
Danke Euch allen
Grüße
Schmidti