Hi die Fremdsprachler,
Kann mir jemand sagen, was im Zusammenhang mit einer Vertragsunterzeichnung der Begriff: ‚Bon pour pouvoir‘ bedeutet, der in einer begleitenden englischen eMail durch: ‚good for power of attorney‘ erklärt (?) wird ?
Diese ‚KLausel‘ ist offensichtlich notwendig für die Bevollmächtigung des Notars in meinem Namen zu unterzeichnen (vielleicht …).
Herzlichen Dank
& Adlergruß
Hallo,
Du hast es schon ganz richtig erkannt:
‚good for power of attorney‘
=
notwendig für die
Bevollmächtigung des Notars in meinem Namen zu unterzeichnen
power of attorney = Vollmacht
Gruß,
Myriam
Hallo,
Du hast es schon ganz richtig erkannt:
Genau. Der Bevollmächtigte unterzeichnet normalerweise unter „Bon pour acceptation de pouvoir par le mandataire“ und der Bevollmächtigende, also Du, eben mit „bon pour pouvoir“.
Volker
1 „Gefällt mir“