Übersetzung Führerschein MUSTER !?

Übersetzung Ihres ausländischen Führerscheines von einem anerkannten Dolmetscher oder vom ADAC (§ 4 Abs. 2 IntKfzVO)

________
Hallo !

ich will einen afrik. Führerschein zwecks Umschreibung in einen deutschen übersetzen lassen,
jedoch nicht vom ADAC, sondern von einem vereidgten Übersetzer.

Wie muss die Übersetzung aussehen ?
Hat jemand einen vom ADAC oder wo finde ich sonst konkrete Vorgaben ?
Oder kann man einfach wortwörtlich übersetzen ?

Gruss
Frank

Doppelposting in Ämter und Behörden
FAQ:1784

kann wohl den artikel nicht mehr selbser löschen !?

aber danke für den hinweis.

F

löschen geht nur soland keine Antwort vorliegt…
*

Hallo,

wozu ? Sind doch eh eallesamt hier nicht gültig, WENN eine Umschreibung gewünscht ist. Internationalen Führerschein beantragt ?

gruß
dennis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

??
Hallo,

was ist allesamt nicht gültig ?

DIe Umschriebung und ANerkennung des ausl. Führerscheins dürfte m.E. nach die preisgünstigste Variante sein.

Gruss
F

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

DIe Umschriebung und ANerkennung des ausl. Führerscheins
dürfte m.E. nach die preisgünstigste Variante sein.

Ausländische Führerscheine aus Afrika werden in D nicht ohne eine Prüfungsfahrt oder komplette Fahr-Ausbildung anerkannt. Dafür gibt es Tabellen in der FeV, welches Land anerkannt ist, dessen Führerscheine anstandslos umgeschrieben werden.

Meine Ex-Frau und Schwägerin sind aus Marokko. Fahrschulwesen nach Französischem Vorbild, trotzdem nicht umschreibbar.

Die Übersetzung für teures Geld kannst sparen. Um welches Land handelt es sich ? Afrika ist relativ groß.

gruß
dennis

Hi,

das was du sagst mit der Liste und so weiter - Prüfung - ist alles korrekt.

es geht um Kamerun.
meine frau hat dort seit 2002 den führerschein in französischer Sprache.

ist nun die angelegenheit als intern Führerschein billiger und ohne prüfung möglich ?
glaub ich nciht ?

wäre interessant !

gruss
F

Hi,

das was du sagst mit der Liste und so weiter - Prüfung - ist
alles korrekt.

Weiß ich :smile:

es geht um Kamerun.
meine frau hat dort seit 2002 den führerschein in
französischer Sprache.

Die Sprache des Führerscheines ist unwichtig für die Führerscheinstelle, sondern die Herkunft.

ist nun die angelegenheit als intern Führerschein billiger und
ohne prüfung möglich ?
glaub ich nciht ?

Nein. Wer mehr als 185 Tage in D lebt, nicht NATO-Militärmitglied ist, muß den ausländischen Führerschein abgeben und einen Deutschen beantragen. Man darf keine zwei haben.

Steht Kamerun in der Liste, reicht Umschreiben. Steht es nicht, oder eingeschränkt drin, muß eine Prüfung oder die Ausbildung ganz neu gemacht werden.

Der Internationale Führerschein ist dann gut, wenn man Nicht nur Urlaub macht in dem Land (egal ob hier oder Kamerun), sondern bis zur Umschreibepflicht dort bleibt, oder eben nur ein paar Monate und da ist das Risiko in eine Kontrolle zu geraten größer.

Steht in den Papieren Deiner Frau, ständiger Wohnsitz in Deutschland, muß zwingend der deutsche Führerschein her.

gruß
dennis

Bin jetzt weg, weitere Antwort erst heute Abend.

hi Dennis,

ok, verstanden,
lt FEV ist Kamerun ja eben ein Drittstaat, der es erfordert, dass die Prüfung (t+p) nue gemacht wird,
denn
sie hat den Wohnsitz in der BRD-

demnach ist es so, ja, sie wird der jetzigen F abgeben müssen und braucht zwingend einen deutschen.
6 Monate ab Wohnsitzbeginn/Einreise darf sie zumindest ja noch mit dem alten fahren.

Danke Dir in jedem Fall !
Gruss,
F

hi,

demnach ist es so, ja, sie wird der jetzigen F abgeben müssen
und braucht zwingend einen deutschen.
6 Monate ab Wohnsitzbeginn/Einreise darf sie zumindest ja noch
mit dem alten fahren.

Ich würde aber die 6 Monate nicht ausreizen. Denn es ist ja durch Eure Lebensgemeinschaft ersichtlich, daß sie D so schnell nicht wieder verläßt (kein Besuch!), demnach der Kamerun-Führerschein nicht gültig ist. Könnte bei Polizeikontrollen Schwierigkeiten geben, wenn die Polizisten nicht 100% fit sind. Über die Fahrfähigkeiten Deiner Frau möchte ich mich hier nicht auslassen, das war ja auch nicht Gegenstand der Frage.

gruß
dennis

hi,

die 6 monate fährt sie eh nicht, da ich auch bereits bemerkte, dass sie unsicher fährt.,…

wir werden es langsam ngehen lassen, die 3 jahresfrist beachtend…

danke dir und gruss
F