Übersetzung Ihres ausländischen Führerscheines von einem anerkannten Dolmetscher oder vom ADAC (§ 4 Abs. 2 IntKfzVO)
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Hallo !
ich will einen afrik. Führerschein zwecks Umschreibung in einen deutschen übersetzen lassen,
jedoch nicht vom ADAC, sondern von einem vereidgten Übersetzer.
Wie muss die Übersetzung aussehen ?
Hat jemand einen vom ADAC oder wo finde ich sonst konkrete Vorgaben ?
Oder kann man einfach wortwörtlich übersetzen ?
DIe Umschriebung und ANerkennung des ausl. Führerscheins
dürfte m.E. nach die preisgünstigste Variante sein.
Ausländische Führerscheine aus Afrika werden in D nicht ohne eine Prüfungsfahrt oder komplette Fahr-Ausbildung anerkannt. Dafür gibt es Tabellen in der FeV, welches Land anerkannt ist, dessen Führerscheine anstandslos umgeschrieben werden.
Meine Ex-Frau und Schwägerin sind aus Marokko. Fahrschulwesen nach Französischem Vorbild, trotzdem nicht umschreibbar.
Die Übersetzung für teures Geld kannst sparen. Um welches Land handelt es sich ? Afrika ist relativ groß.
das was du sagst mit der Liste und so weiter - Prüfung - ist
alles korrekt.
Weiß ich
es geht um Kamerun.
meine frau hat dort seit 2002 den führerschein in
französischer Sprache.
Die Sprache des Führerscheines ist unwichtig für die Führerscheinstelle, sondern die Herkunft.
ist nun die angelegenheit als intern Führerschein billiger und
ohne prüfung möglich ?
glaub ich nciht ?
Nein. Wer mehr als 185 Tage in D lebt, nicht NATO-Militärmitglied ist, muß den ausländischen Führerschein abgeben und einen Deutschen beantragen. Man darf keine zwei haben.
Steht Kamerun in der Liste, reicht Umschreiben. Steht es nicht, oder eingeschränkt drin, muß eine Prüfung oder die Ausbildung ganz neu gemacht werden.
Der Internationale Führerschein ist dann gut, wenn man Nicht nur Urlaub macht in dem Land (egal ob hier oder Kamerun), sondern bis zur Umschreibepflicht dort bleibt, oder eben nur ein paar Monate und da ist das Risiko in eine Kontrolle zu geraten größer.
Steht in den Papieren Deiner Frau, ständiger Wohnsitz in Deutschland, muß zwingend der deutsche Führerschein her.
ok, verstanden,
lt FEV ist Kamerun ja eben ein Drittstaat, der es erfordert, dass die Prüfung (t+p) nue gemacht wird,
denn
sie hat den Wohnsitz in der BRD-
demnach ist es so, ja, sie wird der jetzigen F abgeben müssen und braucht zwingend einen deutschen.
6 Monate ab Wohnsitzbeginn/Einreise darf sie zumindest ja noch mit dem alten fahren.
demnach ist es so, ja, sie wird der jetzigen F abgeben müssen
und braucht zwingend einen deutschen.
6 Monate ab Wohnsitzbeginn/Einreise darf sie zumindest ja noch
mit dem alten fahren.
Ich würde aber die 6 Monate nicht ausreizen. Denn es ist ja durch Eure Lebensgemeinschaft ersichtlich, daß sie D so schnell nicht wieder verläßt (kein Besuch!), demnach der Kamerun-Führerschein nicht gültig ist. Könnte bei Polizeikontrollen Schwierigkeiten geben, wenn die Polizisten nicht 100% fit sind. Über die Fahrfähigkeiten Deiner Frau möchte ich mich hier nicht auslassen, das war ja auch nicht Gegenstand der Frage.