Hallo,
bei einem Geburtseintrag im Kirchenbuch aus dem Jahre 1688 steht die Bemerkung: „…extra thorum legitimum procreatus cuius…“.
Kann mir das jemand übersetzen?
Danke.
Gruß Josef Eßer
Hallo!
[…] Geburtseintrag im Kirchenbuch aus dem Jahre 1688
„…extra thorum legitimum procreatus cuius…“.
„außerhalb des gesetzlichen Bettes [also: des Ehebettes] gezeugt, dessen …“
Vielleicht findest du das Wort im Lexikon unter der heute üblichen Schreibweise: torus.
Danke.
Bitte.
Schönen Gruß!
Hannes
Hi Hannes,
vielen Dank für die Antwort. So etwas habe ich mir gedacht 
Gruß JoEsser